Mitbewohner erstochen

Messermord im Asylheim: Täter in Anstalt eingewiesen

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Einstimmige Entscheidung der Geschworenen - Urteil bereits rechtskräftig.

Ein 37-jähriger Iraker ist am Donnerstag wegen einer tödlichen Messerattacke in Salzburg vor einem Schwurgericht gestanden. Der psychisch Kranke soll am 21. Dezember 2017 in Mittersill einen 33-jährigen Pakistani getötet und einen 34-jährigen Pakistani schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
 
Der 37-Jährige soll am späten Abend des 21. Dezember mit einem 29 Zentimeter langen Küchenmesser im zweiten Stock eines Gasthauses auf die zwei Männer aus Pakistan losgegangen sein. Der Jüngere erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Die Obduktion ergab, dass er durch insgesamt sechs Stiche in den Oberkörper getötet worden war. Der Iraker und die beiden Opfer wohnten in dem Gasthaus, in dem auch Flüchtlinge untergebracht waren. Alle drei waren als subsidiär Schutzberechtigte eingestuft.

Iraker war laut Gutachter zur Tatzeit zurechnungsfähig 

Laut dem Neuropsychiater Wolfgang Soukop war der Iraker zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig. "Der Betroffene leidet nach der Einschätzung des Sachverständigen an einer paranoiden Schizophrenie", fasste Staatsanwältin Katrin Ferstl das Gerichtsgutachten von Soukop zusammen. "Er leidet an Wahnvorstellungen, die religiöser Natur sind, und glaubt, gegen den Satan, den Teufel und die Dschinns (Geister nach islamischen Glaubensvorstellungen, Anm.) ankämpfen zu müssen. Es bedarf einer weiteren medizinischen Betreuung, damit er keine weiteren strafbaren Taten begeht."
 
Die Geschworenen müssen nun bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg über den Einweisungsantrag entscheiden. Wäre der Iraker zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, dann wäre ihm das Verbrechen des Mordes, des versuchten Mordes und der schweren Nötigung zur Last gelegt worden, sagte die Staatsanwältin. Nach der Bluttat soll er noch einen Mann mit gezücktem Messer genötigt haben, die Treppen in der Unterkunft hinunterzusteigen.
 
Jener 34-jährige Pakistani, der den Angriff schwer verletzt überlebt hatte, berichtete heute als Zeuge, dass der Iraker ihn völlig grundlos attackiert habe. Doch der Iraker sagte zum vorsitzenden Richter Günther Nocker, der Pakistani habe ihm gedroht, er werde in zwei Monaten sterben. "Er sagte, er bringt mich um, 'wenn du nicht stirbst'", schilderte der Iraker. Als er mit nacktem Oberkörper das Zimmer des 34-Jährigen betreten habe, habe dieser ihn ausgelacht, sagte der 37-Jährige. Der Pakistani bestritt diese Angaben.

Aussagen des Irakers teilweise verwirrend

Die Aussagen des Irakers waren zum Teil verwirrend. Zunächst sagte er, er habe deshalb zugestochen, weil er Angst gehabt habe, dass ihn die Pakistani schlagen würden. Dann meinte er, er habe die Tat verübt, "weil mir die Polizei nicht geholfen hat" und "weil mich meine Krankheit dazu gezwungen hat, ich wollte nicht, dass sie sterben". Minuten später erklärte er, es sei ihm egal gewesen, ob die Pakistani sterben oder nicht, "nein, ich bereue es nicht". Er glaube nicht, dass an jenem 21. Dezember ein Teufel im Spiel gewesen sei. Kurz nach der Tat hatte er noch gegenüber der Polizei erklärt, die beiden Pakistani wären Teufel und er habe Spaß gehabt, auf sie einzustechen.
 
Der Iraker ist seit der Tat in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung untergebracht. Laut seinem Verteidiger war der Mann, der einige Jahre in einer Skifabrik gearbeitet hat, wegen seiner psychischen Krankheit bereits 2014 und 2016 in medizinischer Behandlung. "Er hat leider in der weiteren Folge die Medikamente nicht mehr genommen. Dann kam sein psychotischer Zustand zum Tragen."

Einweisung in Anstalt - Urteil rechtskräftig

Das Gericht hat den 37-jährigen Iraker am Donnerstagnachmittag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen folgten einstimmig dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Einweisung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
 
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