Hubschrauber-Absturz

Prozess gegen Unfall-Piloten vertagt

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Nach dem Absturz eines Helikopters bei dem ein Mensch ums Leben kam, wurde der Prozess gegen den Piloten nun vertagt.

Zweieinhalb Stunden hat am Montag am Salzburger Landesgericht der Prozess gegen einen ehemaligen Piloten des Rettungshubschraubers der Firma Knaus gedauert, der am 25. April 2004 im Alpendorf in St. Johann im Pongau kurz nach dem Start abgestürzt war. Einzelrichterin Gabriele Staindl vertagte die Verhandlung zur Einholung eines weiteren Sachverständigen-Gutachtens, da sie aufgrund der "heutigen Angaben nicht beurteilen kann, ob ein strafbares Verhalten vorliegt." Bei dem Absturz war eine Skifahrerin aus Deutschland ums Leben gekommen. Der Pilot, Flugretter und Notarzt wurden schwer verletzt.

"Fahrlässige Tötung und Körperverletzung"
In ihrem Strafantrag wirft die Staatsanwaltschaft dem Salzburger "fahrlässige Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" vor. Sie geht von zwei Varianten aus, die zu dem Unglück geführt haben könnten: Entweder habe der Pilot "einen Ort zum Landen und Abfliegen ausgewählt, an dem er das Notverfahren bei einem Ausfall eines Triebwerks nicht durchführen hätte können, so dass der Helikopter 'Martin 1' in Folge eines Leistungsabfalles bzw. Ausfalles eines Triebwerks mit einer 30-kV-Leitung kollidierte und in einen steil abfallenden Graben stürzte. Oder der Pilot habe bei dem Abflug eine zu tiefe Fluglinie eingehalten, wodurch das Fluggerät mit der Freileitung kollidierte und abstürzte.

Unklare Angaben der Sachverständigen
Nicht nur der Pilot konnte dem Gericht nicht erklären, warum es sechs Sekunden nach dem Start zu dem Absturz gekommen war. Auch der gerichtlich beeidete Sachverständige und der Beamte der Flugunfall-Untersuchungsstelle machten keine dezidierten Angaben über die mögliche Ursache. Weil sich neben dem genehmigten Landeplatz auf der "Straßalm" zahlreiche Skifahrer und Schaulustige befunden hätten, habe er nach dem Start "von den Leuten weg wollen", um niemanden zu gefährden. Deshalb sei er nach einer Schwebehöhe von rund eineinhalb Metern nach rechts in Richtung des Grabens weggedreht, wo er dann an Höhe gewinnen wollte, schilderte der 48-Jährige. "Beim Abheben selbst hab' ich nichts bemerkt, dann aber hatte ich das Gefühl, ich kriege die Leistung nicht hin. Ich weiß aber nicht warum."

Technisches Gebrechen ausgeschlossen
Der Gerichtssachverständige schloss ein technischen Gebrechen zu "99,9 Prozent" aus. Seiner Ansicht nach sei der Pilot zu schnell mit starker Neigung in den Vorwärtsflug übergegangen. "Das war nicht die ideale Abflugart, der Hubschrauber hat nicht die größtmögliche Steigung erreicht. Ein normaler Start wurde gemäß des Flughandbuches nicht durchgeführt." Er hätte noch in Bodennähe eine Schwebehaltung einnehmen sollen, so dass sich das Fluggerät stabilisieren hätte können. Der Notarzt berichtete im Zeugenstand, dass der Pilot für einen Patientenflug "untypisch massiv beschleunigt" hätte, und der Hubschrauber nach der Rechtsdrehung "relativ zügig mit geringem Bodenabstand in den Graben gegangen ist". Und der Flugretter dachte sich im ersten Moment, "jetzt fliegt er frech weg".

Etwa 70 Meter von dem auf einer Geländekante befindlichen Landeplatz entfernt befindet sich in etwa gleicher horizontaler Höhe die 30-kV-Leitung. Die verstorbene Patientin Sylvia K. hinterlässt ihren Mann und drei Kinder. Verteidiger Rene Musey betonte, der Hubschrauber habe nicht auf die Steuerbefehle seines Mandanten reagiert. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass es sich um einen Piloten-Fehler gehandelt habe: "Eine objektive Sorgfaltswidrigkeit liegt nicht vor."

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