Burschen sagen aus

Schülerin hat angeblich "freiwillig" mitgemacht

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Eine Zwölfjährige soll in Salzburg von drei ihr bekannten Mitschülern missbraucht und dabei gefilmt worden sein. Die Burschen sagten aus, dass sie freiwillig mitgemacht hätte.

Im Fall jener zwölfjährigen Salzburgerin, die im vergangenen September von drei Schülern im Alter von 13, 14 und 15 Jahren in einer Wohnung in der Stadt Salzburg gewaltsam entkleidet, festgehalten, begrapscht und dann fotografiert worden sein soll, haben die Verdächtigen gegenüber der Polizei Stellung genommen. "Sie erklärten, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht habe", sagte Oberst Josef Holzberger vom Landeskriminalamt (LKA) am Freitag.

"Sie hat das gewollt"
Die Schülerin soll sich in einen der Buben verliebt haben. Es sei keine Gewalt angewandt worden, "sie hat das gewollt", schilderten die Burschen der Sachbearbeiterin im LKA. Zudem seien in der Wohnung nur zwei und nicht drei Buben anwesend gewesen. Der polizeiliche Vernehmungsakt "wird demnächst zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet", sagte Holzberger.

Nacktaufnahmen verschickt
Die Verdächtigen sollen die Nacktaufnahmen an mehrere Mitschüler verschickt haben, auch die Schwester des Opfers soll ein Bild erhalten haben. Die Causa sorgt in Salzburg mittlerweile für große Aufregung. Jugendlandesrätin Doraja Eberle (V) forderte in der heutigen Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" die Suspendierung der Burschen vom Unterricht in der Hauptschule Taxham. Der Rektor der pädagogischen Hochschule, Josef Sampl, sprach sich für die Einberufung eines Krisenstabes aus.

Keine rechtlichen Schritte möglich
Eine Suspendierung der Schüler sei rechtlich nicht möglich, betonte Landesschulratspräsident Herbert Gimpl. Der dramatische Fall habe sich außerhalb der Schule abgespielt, und es bestehe keine Gefahr im Verzug. "Wir versuchen, eine pädagogisch bestmögliche Lösung für das Mädchen zu finden. Wir kennen den Fall erst seit 12. Dezember. Einen Tag vorher war die Mutter bei der Direktorin, es ging um den permanenten Leistungsabfall ihrer Tochter. Die Frau schilderte dann den Vorfall vom 14. September als möglichen Erklärungsansatz." Daraufhin seien u.a. der Betreuungslehrer, der schulpsychologische Dienst und das Kinderschutzzentrum eingeschaltet worden.

Schülerin krank gemeldet
Auf allen Ebenen werde zum Wohl des Opfers gearbeitet - "damit die Schülerin weiter in die Schule gehen kann und ihr Leidensdruck so gering wie möglich gehalten wird", betonte Gimpl. Die mittlerweile 13-Jährige hat sich in den vergangenen Tagen krankgemeldet. Heute habe ihre Mutter ein Gespräch mit dem Schulpsychologen und der Schuldirektorin geführt. Erst wenn der Sachverhalt von den Professionisten (gemeint sind Polizei und Justiz, Anm.) geklärt sei, könne die Schulverwaltung über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Sittliche Gefährdung "selbstverständlich"
Der Rechtsanwalt der betroffenen Familie, Andreas Schöppl, vertritt eine andere Rechtsmeinung. Nach Paragraf 49/Absatz 3 des Schulunterrichtsgesetzes müsse ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er die körperliche Sicherheit oder Sittlichkeit anderer gefährde und Gefahr im Verzug sei. Eine geschlechtliche Nötigung sei zudem ein Verbrechen nach Paragraf 202 des Strafgesetzbuches. Dass in diesem Fall ein sittliche Gefährdung vorliege, bezeichnete der Anwalt als "selbstverständlich".

Schutz des Opfers vor dem des Täters
Schöppl schickte heute einen Brief an die zuständige Bezirksschulbehörde, in dem er auf die Rechtslage hinwies und die Behörden ersuchte, bis zum 7. Jänner 2008 mit der Suspendierung der Burschen "einen gesetzmäßigen Zustand herzustellen - damit das traumatisierte Mädchen wieder in die Schule gehen kann. Dass sie dann vielleicht in eine andere Schule gehen muss, kann ja in einem Rechtsstaat nicht der Fall sein. Der Schutz des Opfers muss vor dem Schutz des Täters gestellt werden."

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