Urteil ist nicht rechtskräftig

Tödlicher Raser-Unfall: 18-Jähriger muss ins Gefängnis

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Geständiger Teenager wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu zwölf Monaten verurteilt – Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Salzburg. Am Freitag ist am Landesgericht Salzburg ein 18-Jähriger zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Dem Mann waren nach einem schweren Verkehrsunfall grob fahrlässige Tötung in einem und grob fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen worden. Der Lehrling war Ende Februar mit einem geliehenen Auto in der Stadt Salzburg in einen Brückenpfeiler gekracht, ein 17-jähriger Mitfahrer starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lenker hatte damals mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve die Kontrolle über den Wagen verloren. Laut dem Kfz-Sachverständigen betrug die Geschwindigkeit bei der Kollision mit dem Betonpfeiler zwischen 120 und 128 Stundenkilometer anstatt der vorgeschriebenen 50 km/h. Bei dem nächtlichen Unfall kam ein 17-Jähriger auf der Rückbank ums Leben, ein 15-Jähriger, ebenfalls im Fond des Unfallwagens befördert, verließ die Unfallstelle verletzt im Schock. Die 17-jährige Beifahrerin und Lebensgefährtin des Angeklagten trug schwere Verletzungen davon und lag eine Woche lang im Koma.

Gerichtsmedizinische Untersuchung

Eine gerichtsmedizinische Untersuchung hatte keinerlei verbotene Substanzen im Blut des Angeklagten nachweisen können. Da der Verdacht zunächst auf den im Schock geflohenen Mitfahrer gefallen war, hatte sich der tatsächliche Lenker umgehend den am Unfallort ermittelnden Beamten als Hauptverantwortlicher zu erkennen gegeben. Bei der ersten Vernehmung gestand der junge Mann zudem die deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die auf der Rückbank beförderten Jugendlichen waren beim Unfall nicht angeschnallt gewesen, die tödlichen Verletzungen des Verstorbenen seien damit laut Gerichtsgutachten jedoch nicht ausreichend begründbar.

Bereits kurz nach Prozessbeginn bekannte sich der Angeklagte vollumfänglich schuldig, drückte sein "unendliches Bedauern" aus und entschuldigte sich vor den Anwesenden. In einer "völligen Überschätzung seiner Fahrkünste und Fähigkeiten" verortete der Verteidiger des jungen Mannes die Hauptursache des Unfalls und betonte, dass sein Mandant bis dahin "in keiner Weise negativ aufgefallen" sei. Als mildernden Umstand nannte der Verteidiger zunächst das junge Alter des Angeklagten, der zum Zeitpunkt des Unfalls erst seit einigen Wochen das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Eine Gefährdung der Ausbildung des Berufsschülers, dessen Lehrabschlussprüfung kurz bevorstehe sowie die Verletzungen, die er selbst erlitten hatte, bewogen den Strafverteidiger zur Bitte "um ein mildes Urteil".

Angespannte Atmosphäre im Gerichtssaal

Die angespannte Atmosphäre im Gerichtssaal quittierte der Anwalt eines der verletzten jungen Männer mit der Feststellung, er habe selten ein derart "gebannt und gespannt wartendes Auditorium" erlebt. In der Urteilsfindung wolle er den "jugendlichen Leichtsinn und Übermut" des Angeklagten beachtet wissen. Aufgrund der "Affinität zu Kraftfahrzeugen", die dem Unfalllenker als Mechaniker eigen sei, müsse er wissen, "was ein Kraftfahrzeug anrichten kann und was es angerichtet hat". Der Vertreter der Eltern des Verstorbenen verlangte, man müsse dorthin gehen, "wo es wehtut", um die Sache mit dem "nötigen Respekt" zu behandeln.

Der vorsitzende Richter sprach dem damals 15-jährigen verletzten Mitfahrer ein Teilschmerzensgeld, den Eltern des Verstorbenen vorläufig ein symbolisches Trauergeld und die Übernahme der Bestattungskosten durch den Verurteilten zu. Er begründete sein Urteil mit generalpräventiven Überlegungen angesichts einer Häufung ähnlicher Verkehrsvergehen in der jüngeren Vergangenheit. Erschwerend hinzu komme die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem nahezu voll besetzten Fahrzeug. Zwar könne das Alter des Angeklagten, dessen Unbescholtenheit sowie der Umstand, dass er selbst und seine Lebensgefährtin bei dem Unfall verletzt wurden, als mildernd erachtet werden. Nichtsdestotrotz handle es sich um einen "besonders gelagerten Ausnahmefall", der entsprechend scharf zu ahnden sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung behielten sich vor, in Revision zu gehen.

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