Prozess gegen Mutter

10 Jahre 
Haft für 2 tote Kinder

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Im Sex-Rausch Haus angezündet. Gatte: „Stehe weiterhin zu ihr“.

Emotionslos, ohne eine sichtbare Regung erinnerte sich Esther F. bei dem Prozess in Leoben, wie es zu dem Drama in Judenburg gekommen war: "Wir haben wie so oft gestritten." Der Grund: Die 42-Jährige hatte den Tag mit zwei Bier begonnen, später kamen weitere fünf Krügel und zwei Gläser Cognac dazu.

Trocken
"Mein Mann ist seit zehn Jahren trocken, ich bin aber noch immer eine Trinkerin", versuchte die Angeklagte eine Erklärung zu finden, warum sie ein großes Badetuch anzündete, nachdem Helmut F. am Abend vor ihren Annäherungsversuchen geflohen war: "Wir hatten beschlossen, Sex zu haben, sobald die Kinder im Bett sind", so Esther F.: "Dann hat er aber gemeint, ich bin schon wieder so betrunken, gesagt wir verschieben das und ist einfach weggegangen."

Die Zurückweisung traf die lüsterne Frau wie ein Schlag ins Gesicht: "Er flüchtete immer, wenn wir stritten. Da wollte ich ihm wehtun und habe das Badetuch mit dem Feuerzeug angesteckt. Er hatte es mir einmal im Urlaub geschenkt und ich wollte ihn damit treffen."

Kurzschluss
"Haben Sie denn nicht daran gedacht, dass im Haus Kinder sind und was dadurch passieren kann?", hakte Richter Peter Wilhelm nach. "Nein", lautete die karge Antwort der Frau im Leoparden-Top. Es wäre eine Kurzschlusshandlung aus Wut und Zorn gewesen und sie hätte die Flammen dann nicht mehr löschen können.

Todesfalle
Minutenlang sah die fünffache Mutter zu, wie der Brand loderte. Der Rauch zog in das Kinderzimmer im ersten Stock – und erstickte Esther (6) und ihren Bruder Enrico (8).

Ausflucht
"Ich wollte sie noch retten. Aber auf der vierten Stufe der Treppe musste ich umkehren. Der Qualm war zu stark", sagte Esther F. Montag erstmals aus. "Warum haben Sie das noch bei keiner Vernehmung erwähnt?", hielt ihr Richter Wilhelm vor. Darauf wusste die Frau nichts zu sagen. Psychiater Peter Hoffmann bestätigte vor den Schöffen ein schweres Alkoholproblem: "Sie ist eine Spiegeltrinkerin, war aber zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig."

Esther F. plädierte über ihren Anwalt auf "schuldig der fahrlässigen Tötung der Kinder", allerdings "nicht schuldig bezüglich der vorsätzlichen Brandstiftung".

Gute Mutter
Für Erstaunen sorgte Ehemann Helmut: "Ich stehe weiter zu ihr", verblüffte der 42-Jährige bei seiner Zeugeneinvernahme: "Sie war immer eine gute Mutter." Die Frau bekam für Brandstiftung mit Todesfolge zehn Jahre Haft – nicht rechtskräftig, ihr Verteidiger kündigte Berufung an.

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