Lehrerin geschockt

14-Jähriger wegen Bedrohung angeklagt

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Diversionelle Einigung - Psychologische Betreuung angeordnet.

Ein 14-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Nötigung vor dem Richter gestanden. Er soll versucht haben, seiner Lehrerin einen Faustschlag zu versetzen, weil sie ihn kein Wasser trinken lassen wollte. Der Bursche zeigte sich nur mäßig einsichtig, war aber mit einer psychologischen Betreuung im Rahmen einer Diversion einverstanden.
 

Gericht statt Klassenzimmer 

Am ersten Schultag musste sich der 14-Jährige statt im Klassenzimmer im Gericht einfinden. Richter Raimund Frei nahm sich viel Zeit, die Tat genau zu durchleuchten. Es hatte damit begonnen, dass der junge Tschetschene aus der Klasse geschickt wurde. Doch er kam wieder hinein, ging zum Waschbecken und wollte trinken. Auf die Frage des Richters, warum er überhaupt hinausgeschickt worden war, antwortete er: "Weil ich mit Kindern während der Stunde Spaß gemacht habe." Dazu meinte der Vorsitzende: "Lachen ist ja erlaubt, aber in der Pause."
 
Als er trotz Verweises wieder ins Klassenzimmer kam und sich einen Becher mit Wasser füllte, sagte die Lehrerin: "Du trinkst jetzt sicher nicht." Doch das wollte der Bursche nicht akzeptieren: "Sie ist nicht mein Boss", meinte er. "Doch, in der Schule schon", klärte ihn der Richter auf. Laut einer Zeugin war er über das Verbot so erbost, dass er mit der Faust losschlagen wollte. Ein zweiter Lehrer reagierte rasch, schob ihn aus dem Zimmer und sagte: "Spinnst du?"
 

14-Jähriger stets gewaltbereit 

Die Lehrerin schilderte, dass es sich bei dem Tschetschenen um einen Problemschüler handle, der junge Lehrerinnen oft als "Hure" oder "Schlampe" bezeichnet habe. Er habe immer wieder Faustschläge angedeutet, wenn ihm etwas nicht gepasst habe, führte die Zeugin weiter aus.
 
"Stimmt das, was die Zeugin erzählt hat?", wollte der Richter vom Schüler wissen. "Ich habe nicht zugehört", musste dieser zugeben. Er kam mit einer Diversion davon, es wurden eine Probezeit von einem Jahr sowie psychologische Betreuung und Bewährungshilfe vereinbart.
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