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Beschwerde gegen Med-Uni-Test abgewiesen

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Jene Studenten, die den Aufnahmetest für Graz bestanden haben, atmen auf. Der Einspruch einer zum Test nicht zugelassenen Frau wurde abgewiesen

Das Wissenschaftsministerium hat die Aufsichtsbeschwerde jener Studienbewerberin für die Grazer Med-Uni abgewiesen, die auf Grund fehlender Unterlagen nicht zum Test im Rahmen des Reihungsverfahrens zugelassen worden war. Die junge Frau hatte vor dem Test vergessen, ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Bewerbung mitzuschicken und durfte deshalb am 4. Juli nicht zur Prüfung antreten. In einigen Medien war sogar die Rede davon gewesen, dass alle Kandidaten den Test wiederholen müssten, was seitens der Med-Uni als unwahrscheinlich bezeichnet worden war.

Fehlende Unterlagen
Inhalt der Aufsichtsbeschwerde war, dass die Studienbewerberin auf Grund fehlender Unterlagen nicht zum Reihungsverfahren zugelassen wurde. Die junge Frau hatte in ihren Bewerbungsunterlagen - die laut Med-Uni "am letzten Tag einer mehrmonatigen Frist per Post an die Med Uni Graz übermittelt wurden" - den geforderten Staatsbürgerschaftsnachweis nicht mitgereicht.

Teil des Auswahlverfahrens
Die Begründung für die abgewiesene Beschwerde durch das Ministerium sei einerseits, dass eine "vollständige und termingerechte Übermittlung der geforderten Unterlagen inhaltlicher Teil des Auswahlverfahrens" sei. Weiters wäre selbst bei einem für die Uni vorliegenden "Verbesserungsauftrag" (d.h. die Bewerberin auf das Fehlen des Dokuments aufmerksam zu machen, Anm.) durch die spätest mögliche Übermittlung der Unterlagen die Frist für eine Nachreichung der fehlenden Unterlagen abgelaufen.

Der rechtliche Weg in dieser Angelegenheit könnte aber noch nicht ausgestanden sein. Eine Anrufung des Obersten Gerichtshofes sei laut Med Uni noch möglich.

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