Unfall in Stmk

Ein Jahr Haft für Tod nach Alkofahrt

Teilen

Fahrlässige Tötung: Ein Jahr Haft für betrunkene Autofahrt. Dabei starb der Beifahrer. Die Verteidigung wiegelte ab: Eine "b'soffene G'schicht".

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen wurde am Donnerstag ein 40-jähriger Oststeirer am Straflandesgericht Graz zu einem Jahr Haft verurteilt. Bei einem Verkehrsunfall im Mai vergangenen Jahres hatte er alkoholisiert den Tod eines Bekannten verschuldet. Der Angeklagte gab an, sich nicht erinnern zu können, wer tatsächlich das Fahrzeug gelenkt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

1,6 Promille
Die beiden befreundeten Männer hatten in einem Cabrio eine Probefahrt unternommen. Beide hatten vorher ein paar Bier getrunken, der Angeklagte hatte laut Gutachterin mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut. Wegen überhöhter Geschwindigkeit flog der Wagen in einer Kurve von der Fahrbahn und krachte gegen eine Böschung. Dabei erlitt einer der Männer tödliche Verletzungen.

"Haben Sie das Auto gelenkt?", fragte Richter Gernot Patzak den Angeklagten. "Nein", so die Antwort. An den Unfall selbst will er sich aber nicht erinnern können, wohl aber an alles davor und danach. "Diese minutenhaften Erinnerungslücken lassen sich nicht erklären", meinte die medizinische Sachverständige. Aufgrund der Verletzungen der beiden Männer und des Kfz-Gutachtens sei es daher so gut wie sicher, dass der Angeklagte das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt hatte. Außerdem wurden die Angaben eines Zeugen verlesen, der gesehen haben will, dass der Beschuldigte am Steuer des Autos gesessen ist.

"B'soffene G'schicht"
"Es ist mir unverständlich, wie man sich derart ungeschickt verantworten kann", meinte Staatsanwalt Ewald Hörzer, der schon allein auf Grund der Alkoholisierung für eine strenge Strafe plädierte. "Es war eine b'soffene G'schicht", wollte dagegen der Verteidiger die Sache herunterspielen. Das Gericht sah das nicht so harmlos: Ein Jahr unbedingte Haft für den Oststeirer war das Ergebnis der Verhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.