Schock

Gruppen-Vergewaltigung an Grazer Schule

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Staatsanwältin klagte drei Vorfälle an, Beschuldigte leugneten bisher.

Sechs Jugendliche mussten sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Gruppen-Vergewaltigungen und geschlechtlicher Nötigung einer Mitschülerin an einer Grazer Schule verantworten. Die 15 bis 16 Jahre alten Burschen leugneten im Vorfeld die Vorwürfe und schoben die Verantwortung jeweils den anderen zu. Sie sagten, sie hätten selbst nur zugesehen oder das Mädchen lediglich begrapscht.

Drei Vorfälle

Insgesamt drei Vorfälle, die bereits 2015 passiert sein sollen, hat die Staatsanwaltschaft angeklagt. Das 15-jährige Opfer hatte die Mitschüler erst Monate später angezeigt, nachdem es sich an einer neuen Schule einer Betreuerin anvertraut hatte. Die Beschuldigten, die sich zum Teil wegen Vergewaltigung und zum Teil wegen geschlechtlicher Nötigung verantworten mussten, sollen ihr Opfer begrapscht, festgehalten und mit den Fingern penetriert haben, schilderte die Staatsanwältin. Ursprünglich wurde gegen weitaus mehr als ein Dutzend Verdächtige ermittelt, die entweder davon wussten und nichts unternommen hatten, oder die an den sexuellen Übergriffen auch beteiligt waren, indem sie Fluchtwege abschnitten oder die Täter angefeuert haben. Die Verfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung wurden jedoch aufgrund fehlender Beweise eingestellt.

Die Staatsanwältin sprach vom "seelischen Leid" des Opfers. Die Beweise gegen die sechs Jugendlichen reichten schlussendlich aus, um Anklage zu erheben. "Keiner der Angeklagten hat sich bisher schuldig bekannt", schilderte sie. Die Burschen hätten mehrere Varianten geliefert.

Die Verteidiger zeichneten ein etwas anderes Bild der Vorfälle: Das Opfer habe seine Aussagen mehrmals deutlich geändert, manche Zeugenaussagen seien nur Vermutungen. Außerdem würde es bei "sexuellen Delikten immer zwei Wahrnehmungen geben", meinte ein Rechtsvertreter. Der Anwalt eines anderen Beschuldigten sagte, das Mädchen habe seinen Mandaten verwechselt, er sei gar nicht zur gleichen Schule gegangen, sondern nur manchmal zu Besuch bei Freunden in der betroffenen Schule gewesen sein.

Geständnisse folgen

Manche Beschuldigten kündigten über ihre Verteidiger an, sich bei dem Prozess geständig zu verantworten. "Er hat sich geschämt und daher bisher nicht gestanden, nun will mein Mandant aber das Begrapschen gestehen", sagte der Rechtsvertreter einer der Beschuldigten.

Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs wurde die Öffentlichkeit nach den Eingangsworten der Verteidiger ausgeschlossen und wird erst wieder zur Urteilsverkündung in den Saal gelassen. Der Prozess ist für zumindest zwei Tage anberaumt und wird am Freitag fortgesetzt.

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