Steirische Wirte suchen nach Lösungen

Rauchverbot: Zerreißprobe für Gastronomie

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In der Steiermark geht die Angst vor Umsatzeinbußen durch das Rauchverbot um.

Graz. Seit einer knappen Woche gilt nun das viel diskutierte Nichtrauchergesetz. Viele Gasthäuser und Cafés haben schon länger auf rauchfrei umgestellt. Schwierig wird es bei jenen Lokalen, die bis 1. November noch das Rauchen als Alleinstellungsmerkmal verwendeten und so ihre Besucher anlockten, oder in stark frequentierten Diskotheken.

 

Video zum Thema: Folgen des Rauchverbots

 

Lärm. Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Gäste vor die Tür zum Rauchen gehen. In Graz gibt es auch eine Sonderregelung, die Wirten einen Bereich von 80 Zentimetern einräumt. Service ist aber nicht erlaubt. Gastgärten müssen im Sommer um 23.30 Uhr und im Winter schon früher zusperren. Sogenannte „Wintergastgärten“, die mit Heizstrahlern ausgestattet sind, könnten einiges erleichtern. Im Gesetz steht, dass Rauchen nur auf Freiflächen erlaubt ist. Was als Freifläche gilt, ist aber nicht genauer ausgeführt.

Anfragen. Bei der steirischen WKO gingen in den vergangenen Tagen Hunderte von Anfragen bezüglich Freiflächen ein. Erst kürzlich gab ein English Pub in der City das Ausbleiben von Gästen als Grund für den Insolvenzantrag an. Klaus Friedl, Spartenobmann der Gastronomie in der WK, fordert daher eine einheitliche Regelung. Bis dahin empfiehlt er Wirten, mit Investitionen lieber noch zu warten.

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