Staatsanwaltschaft ermittelt

Skandal: Gammelfleisch auf Schlachthof verarbeitet

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Betrugsverdacht bei 55-jährigem Betriebsleiter - Könnte von Veterinärbehörde ausgesonderte Fleischteile mit Qualitätsstücken vermischt haben.

Leibnitz/Graz. Bei einer Razzia in einem steirischen Schlachtbetrieb im Bezirk Leibnitz sind am Dienstag der 55-jährige Betriebsleiter wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen und Fleischproben gezogen worden. Es liegt Betrugsverdacht vor: In dem Betrieb soll genussuntaugliches Fleisch, das eigentlich zur Tierkörperverwertung gehört hätte, verarbeitet worden sein.
 
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Kronen Zeitung": Demnach wurde die Hausdurchsuchung am Dienstag vollzogen und der Verdächtige verhaftet. Er soll nicht geständig gewesen sein. Unklar ist noch, ob das verarbeitete Fleisch gesundheitsschädlich ist. Die Untersuchungen wurden gerade erst eingeleitet, so Bacher. Entgegen ersten Angaben wurden nicht größere Mengen Fleisch beschlagnahmt, sondern von unterschiedlichen Stücken Proben gezogen sowie alles genau mit Fotos dokumentiert. Ein Mitnehmen sei nicht möglich gewesen, da man die Tonnen an Fleisch nicht lagern hätte können.
 

Bereits 2015 Verstoß gegen Tierschutzgesetz

 
Laut einer Aussendung von Veterinärlandesrat Christopher Drexler (ÖVP) waren bereits im Jahr 2015 in diesem Betrieb Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden, auf deren Basis Nachschulungen und Verwaltungsstrafen verhängt und strengere Kontrollen durchgeführt wurden. Im Gegensatz zu den damaligen Vorkommnissen gehe es nun aber um den Verdacht von Verstößen gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.
 
"Die Veterinärbehörden kontrollieren jeden Schlachtvorgang. Dabei werden einerseits die lebenden Tiere vor der Schlachtung untersucht, als auch das Fleisch nach der Schlachtung begutachtet. So war es auch beim konkreten Schlachtvorgang der Fall. Einige Schlachtkörper wurden, wie im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz normiert, auf Anordnung der Veterinärbehörde ausgesondert und separat gelagert, um sie der Tierkörperverwertung zuzuführen. Im gegenständlichen Fall steht nun der Verdacht im Raum, dass auch solche ausgesonderten Fleischteile vom Schlachtbetrieb verarbeitet wurden. Damit hätte sich der Schlachthofbetreiber über die Anordnungen auf Basis der Kontrolltätigkeit der Veterinärbehörde hinweggesetzt und strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt", wurde in der Aussendung konkretisiert.
 
Das Schlachtgut vom Tag der Razzia - es handelt sich offenbar sowohl um Rind- als auch um Schweinefleisch - sei nach der Probenentnahme vernichtet worden. Über gelagerte Warenbestände sei eine Sperre verhängt worden - sie dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden, so das Land Steiermark.
 
Die Staatsanwaltschaft Graz und die Landespolizeidirektion Steiermark arbeiten zusammen mit der Veterinärdirektion und der Lebensmittelbehörde des Landes Steiermark. Sie versuchen zu klären, ob genussuntaugliches Fleisch bereits in Verkehr gebracht worden ist bzw. welche Abnehmer es in diesem Fall betreffen würde.
 
"Aufgrund der aktuellen Faktenlage gehen die Behörden davon aus, dass wegen der relativ geringen Menge der allenfalls in Verkehr gebrachten genussuntauglichen Ware eine akute Gefährdung der Verbraucher äußerst unwahrscheinlich ist. Genussuntauglich heißt, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt werden, aber nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefährdung vorliegt – etwa, wenn ein Schwein zu abgemagert wäre. Um dennoch alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einem Rückrufbescheid für die in Verdacht stehenden Waren des betreffenden Schlachtbetriebes gearbeitet, der ehestmöglich veröffentlicht werden soll", so die Ankündigung des Landes.
 

Staatsanwaltschaft am Zug

 
Drexler betonte: "Die steirischen Veterinär- und Lebensmittelbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sehr streng und gewissenhaft. Auch im gegenständlichen Fall wurden die Schlachtvorgänge genau kontrolliert. Für den Fall, wie es nun im Verdacht steht, dass Einzelne kriminelle Energien entwickeln, sind auch Verwaltungsbehörden machtlos - dann sind Staatsanwaltschaft und Gerichte am Zug und müssen die entsprechenden Konsequenzen ziehen." Ich dankte den Behörden für ihr "beherztes Eingreifen". Erst durch "die strengen und gewissenhaften Kontrollen werden solche Verdachtslagen ergründet, wie die, die zur gegenständlichen Razzia geführt haben".
 
Die FPÖ forderte in einer Aussendung eine "vollständige politische Aufklärung des Fleischskandals". Die steirischen Grünen erneuerten ihre Forderung nach mehr und besseren Veterinär-Kontrollen: "Die leider regelmäßig bekannt werdenden Missstände schaden auch den vielen Landwirtinnen und Landwirten, die artgerecht und ökologisch produzieren, denn es gibt in der Steiermark auch gute Beispiele dafür, dass es anders geht", so die Spitzenkandidatin Sandra Krautwaschl.
 
Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher forderte ebenfalls restlose Aufklärung: "Ich verurteile die Machenschaften eines steirischen Schlachthofes auf das Schärfste und fordere eine restlose Aufklärung dieses Einzelfalles. Es darf keinen Platz für schwarze Schafe geben. Die heimischen Bauern ziehen unter höchsten Qualitätsstandards und strengsten Kontrollen ihre Tiere auf. Wir erwarten zum Schutz der Konsumenten und der Bauern, dass die nachfolgenden Glieder der Produktionskette ordentlich und gesetzeskonform arbeiten."
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