Asylantrag von Hossein K. zugelassen

Wirbel um Asyl: Lehrling wieder auf freiem Fuß

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Der 20-Jährige in Schladming erhielt einen negativen Asylbescheid und wurde in Schubhaft genommen. Eine Abschiebung nach Afghanistan wäre sein Todesurteil.

Hossein K. war bisher Lehrling im Diakonissen-Krankenhaus in Schladming. Doch dann erhielt der 20-Jährige einen negativen Asylbescheid. Er soll nach Afghanistan abgeschoben werden. Prompt landete er in Schubhaft. Und das Zittern ging los.

Seine Patin erklärte, dass eine Abschiebung für ihren Sohn einem Todesurteil gleiche. Denn er gehört zu der in Afghanistan verfolgten Gruppe der Hazara. "Hossein ist im Iran geboren und nur aufgrund der Staatsbürgerschaft seines Vaters ist er Afghani. Er ist seit einem Jahr auf dem Weg zum Christentum, mein Mann und ich haben ihn auf dem Weg immer begleitet, und wenn er jetzt zurückkommen würde, würde er als Ausländer erkannt, und Christen werden in Afghanistan verfolgt", so seine Patin.

Nun aber stellte Hossein nach seiner Festnahme einen Folgeantrag. Ein solcher Antrag kann auch ins Nichts führen, wenn sich seit der letzten Entscheidung nichts geändert hat. Nun aber erklärt das Innenministerium (BMI) in einer Aussendung, dass dies im Fall von Hossein K. anders sei. "Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne Präjudiz für das weitere Verfahren Herr Hossein K. zum Verfahren zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde", so das BMI.

Nun gibt es also ein neues Verfahren, das prüfen soll, ob der 20-Jährige nun in Österreich bleiben darf oder nicht.
 

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