Versehen

Häftling in Graz zu früh entlassen

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Zu einer Panne ist es am Straflandesgericht Graz gekommen.

Nach Richterbeschluss entließ man, ohne die Berufungsfrist abzuwarten, einen wegen Bankraubes verurteilten Häftling. Prompt legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - der Entlassene wurde wieder verhaftet. Nun entscheidet das Oberlandesgericht, ob der Grazer statt der Hälfte zwei Drittel seiner Strafe, d.h. weitere sechs Monate, absitzen muss.

Gerichtspräsident Friedrich Kicker bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Kleinen Zeitung": Ein Beamter habe die 14-tägige Berufungsfrist schlicht übersehen. "Freude haben wir keine damit, anderseits ergab sich daraus kein Gefahrenpotenzial", so Kicker. Der Einspruch war aus Gründen der Generalprävention erfolgt, ein Grund, der nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Haft ohnedies wegfalle. Der Beamte kam mit einer Ermahnung davon. Präsident Kicker sieht den Fehler auch als Folge von Überlastung und Arbeitsdruck durch personelle Unterbesetzung.

Der damals 40-jährige Grazer hatte am 30. Mai 2006 mit einer Pistole bewaffnet eine Bank in Bad Loipersdorf überfallen. Der Überfall hatte damals Schlagzeilen gemacht, weil der Täter die Gunst einer Totenmesse in der Kirche genutzt hatte - fast der ganze Ort befand sich bei der Trauerfeier. Bei seiner Festnahme gab der Softwareentwickler zu, schon eine Woche vorher einen Überfall auf ein Grazer Geldinstitut versucht zu haben. Das Urteil lautete später auf drei Jahre Haft.

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