Ermittlungen mehrere Jahre

Prozess um Causa Hart bei Graz: Freisprüche

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Im Prozess um die Causa "Hart bei Graz" wurden alle Beschuldigten freigesprochen.

Graz/Hart bei Graz. Der Prozess rund um die Gemeindegebarung von Hart bei Graz ist am Montag im Grazer Straflandesgericht mit Freisprüchen für alle fünf Beschuldigten zu Ende gegangen: Dem ehemaligen SPÖ-Bürgermeister Gerhard Payer sowie den ehemaligen Amtsleitern und Gemeindekassieren war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Amtsmissbrauch vorgeworfen worden.

Mehrere Jahre ermittelt

Mehrere Jahre lang wurde in der Causa Hart bei Graz ermittelt, zunächst gegen sechs ehemalige Organe der Gemeinde. Schließlich erhob die WKStA Anklage gegen fünf - den Bürgermeister, seine ehemalige Amtsleiterin, ihren Nachfolger sowie gegen den Gemeindekassier und dessen Nachfolger im Amt. Die meisten der ursprünglichen Verdachtsfälle wurden fallengelassen. Übrig blieb das Faktum Barvorlagen. Diese sollen in den Rechnungsabschlüssen falsch dargestellt worden sein.

Anklage: Amtsmissbrauch

Laut Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig sollen die Barvorlagen der Gemeinde Hart von 2005 bis 2013 nicht wie vorgesehen im jährlichen Rechnungsabschluss der Gemeinde ausgewiesen worden sein. Die Laufzeitverlängerungen seien außerdem nicht vom Gemeinderat beschlossen worden. Daher klagte er Amtsmissbrauch an.

2018 gab es keine gesetzliche Regelung

Die Verteidiger sahen das ganz anders und bemängelten, dass es bis 2018 gar keine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Barvorlagen gab, führte etwa Gerald Ruhri ins Treffen. Die Anwältin des ehemaligen Gemeindekassiers, Tamara Haas, unterstrich dies: "Es gab von den Prüfern nie eine Beanstandung und es wurde auch nie danach gefragt." Die Prüfer selbst hätten zunächst ja gar nicht gewusst, dass die Barvorlagen tatsächlich zum sogenannten Kassensechstel gerechnet werden müssen.

Kein Vorsatz zum Amtsmissbrauch

Der Richter erkannte keinen Vorsatz zum Amtsmissbrauch und sah auch kein Motiv. Im Gegenteil, die Gemeindefunktionäre hätten sich durch mehrmaliges Nachfragen bemüht, die Gebarung mit den Barvorlagen richtig zu machen. Daher sprach alle fünf Beschuldigten frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
 

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