Vorwurf: Gesetzeskauf

Strache im Juli vor Gericht: 5 Jahre Haft drohen

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Ex-FPÖ-Obmann und Ex-Vizekanzler Strache muss vor Wiener Straflandesgericht.

Wien. Ab 6. Juli muss sich der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit am Wiener Landesgericht verantworten, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Prozessgegenstand ist ein vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing. Neben Strache wurde der Betreiber der Klinik, Walter G., wegen Bestechung angeklagt.

Alte Freunde. Strache und der ehemalige Glücksspielmanager und Rennfahrer waren seit Längerem befreundet. Schon während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen soll der damalige FPÖ-Obmann dafür geworben haben, dass G.s Klinik in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen wird. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen. Tatsächlich wurde im weiteren Verlauf der Prikraf-Fonds aufgestockt und die Privatklinik als Begünstigte aufgenommen.

Strache fragte nach. Der entsprechende Gesetzestext soll, so zumindest die Verdachtslage, zustande gekommen sein, nachdem Strache den Klinikchef gefragt hatte: „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“

In diesem Kontext, so ­belegen es sichergestellte Chats, regte Strache bei G. eine „genaue Gesetzes­änderung“ an, „damit ihr zu euren Genehmigungen kommt“.

Strache droht Haftstrafe von fünf Jahren

Gesetzeskauf? Aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) macht eine Spende von 10.000 Euro von G. an die FPÖ das Vorliegen eines Gesetzeskaufs deutlich. Sowohl Strache als auch G. haben das bisher entschieden bestritten.

Fünf Jahre Haft drohen. Die Verhandlung ist vorerst auf vier Tage anberaumt, im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

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