Innsbruck

3 Jahre Haft für Vater wegen Missbrauchs seiner Töchter

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Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden unmündigen Töchter ist ein 33-jähriger Kroate am Montag zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwältin im Innsbrucker Landesgericht warf dem Mann vor, im Juni 2007 seine Töchter zu sexuellen Handlungen und Oralsex gezwungen zu haben. Darüber hinaus habe er in ihrer Anwesenheit ein Pornovideo abgespielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung unmittelbar nach Urteilsverkündigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.

Ehefrau und Sohn belasteten Angeklagten schwer
Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-jährigen Pizzakoch darüber hinaus den Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren vor. Die beiden Hauptzeugen, die Ehefrau und der neunjährige Sohn des Angeklagten, belasteten den 33-Jährigen durch ihre Schilderungen des Tatherganges schwer. Für die Staatsanwältin, Christine Brucker, sei die Aussage des Sohnes unbefangen erfolgt und habe keineswegs einstudiert gewirkt. Der Sohn sagte aus, dass er die Tat durch das Schlüsselloch beobachtet habe. Zudem gaben Onkel und Tante der beiden Opfer die Schilderungen der Kinder über die Vorfälle wieder.

Verteidiger forderte "Freispruch im Zweifel"
Der Verteidiger Hans Gradischnig wies in seinem Plädoyer auf die teilweise auftretenden Widersprüche in den Aussagen der Zeugen hin. Besonders die Aussagen der Ehefrau des Angeklagten, die sich schon öfter in psychiatrischer Behandlung befunden haben soll, widersprechen einander. Außerdem beantragte der Verteidiger einen Ortsaugenschein in der Wohnung des Angeklagten, um zu beweisen, dass der Sohn durch das Schlüsselloch nur das Bettende gesehen haben konnte. Laut Verteidiger seien die Kinder nach der "kontradiktorischen Verhandlung" zu dem Angeklagten hingestürmt und hätten diesen umarmt. "Das wäre aber nicht normal, wenn sie das mit dem Angeklagten erlebt hätten" sagte der Verteidiger. "Wenn sie Zweifel haben, bitte ich sie um einen Freispruch."

Für Richter Günther Böhler sei nichts Ungewöhnliches daran, dass bei Sittlichkeitsdelikten Aussage gegen Aussage stehe. Die Tatzeugen hätten aber ihre unmittelbaren Wahrnehmungen glaubhaft geschildert. "Dass Kinder auch ihre schlechten Eltern lieben, ist nichts Ungewöhnliches", gab Böhler zu bedenken. Mildernd sei für Böhler die Unbescholtenheit des Angeklagten gewesen. Erschwerend sei das Fehlen des Geständnisses und die Tatsache, dass es sich um zwei Verbrechen mit drei Vergehen handelte.

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