Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden unmündigen Töchter ist ein 33-jähriger Kroate am Montag zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Staatsanwältin im Innsbrucker Landesgericht warf dem Mann vor, im Juni 2007 seine Töchter zu sexuellen Handlungen und Oralsex gezwungen zu haben. Darüber hinaus habe er in ihrer Anwesenheit ein Pornovideo abgespielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung unmittelbar nach Urteilsverkündigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.
Ehefrau und Sohn belasteten Angeklagten schwer
Die
Staatsanwaltschaft warf dem 33-jährigen Pizzakoch darüber hinaus den
Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen der sittlichen
Gefährdung von Personen unter 16 Jahren vor. Die beiden Hauptzeugen, die
Ehefrau und der neunjährige Sohn des Angeklagten, belasteten den 33-Jährigen
durch ihre Schilderungen des Tatherganges schwer. Für die Staatsanwältin,
Christine Brucker, sei die Aussage des Sohnes unbefangen erfolgt und habe
keineswegs einstudiert gewirkt. Der Sohn sagte aus, dass er die Tat durch
das Schlüsselloch beobachtet habe. Zudem gaben Onkel und Tante der beiden
Opfer die Schilderungen der Kinder über die Vorfälle wieder.
Verteidiger forderte "Freispruch im Zweifel"
Der
Verteidiger Hans Gradischnig wies in seinem Plädoyer auf die teilweise
auftretenden Widersprüche in den Aussagen der Zeugen hin. Besonders die
Aussagen der Ehefrau des Angeklagten, die sich schon öfter in
psychiatrischer Behandlung befunden haben soll, widersprechen einander.
Außerdem beantragte der Verteidiger einen Ortsaugenschein in der Wohnung des
Angeklagten, um zu beweisen, dass der Sohn durch das Schlüsselloch nur das
Bettende gesehen haben konnte. Laut Verteidiger seien die Kinder nach der
"kontradiktorischen Verhandlung" zu dem Angeklagten hingestürmt und hätten
diesen umarmt. "Das wäre aber nicht normal, wenn sie das mit dem Angeklagten
erlebt hätten" sagte der Verteidiger. "Wenn sie Zweifel haben, bitte ich sie
um einen Freispruch."
Für Richter Günther Böhler sei nichts Ungewöhnliches daran, dass bei Sittlichkeitsdelikten Aussage gegen Aussage stehe. Die Tatzeugen hätten aber ihre unmittelbaren Wahrnehmungen glaubhaft geschildert. "Dass Kinder auch ihre schlechten Eltern lieben, ist nichts Ungewöhnliches", gab Böhler zu bedenken. Mildernd sei für Böhler die Unbescholtenheit des Angeklagten gewesen. Erschwerend sei das Fehlen des Geständnisses und die Tatsache, dass es sich um zwei Verbrechen mit drei Vergehen handelte.