Schuldspruch

Bergführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Ein Bergführer ist in Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er führte eine Gruppe auf eine Lawinenhang, ein Mann starb dabei.

Ein Deutscher Bergführer ist am Mittwoch vom Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen, dem Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Den beiden Kindern und der Witwe des verstorbenen Tourengehers wurden jeweils 2.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte die Gruppe aus der Sektion München des Deutschen Alpenvereins (DAV) Anfang März 2007 in einen Lawinenhang in St. Leonhard im Pitztal (Bezirk Imst) geführt. Bei dem Unglück wurden ein Familienvater getötet und ein Mann an der Halswirbelsäule verletzt. "Der Angeklagte hat die Gruppe in einen klassischen Lawinenhang geführt", meinte Staatsanwältin Dagmar Unterberger.

Betroffener Angeklagter
Der freiberufliche Bergführer aus Bayern räumte ein, dass er in Anbetracht aller Umstände die nicht unbedeutende Gefahr des Hanges hätte erkennen müssen. Er übernahm die persönliche und rechtliche Verantwortung für das Unglück und entschuldigte sich bei der anwesenden Witwe und dem Bruder des Verstorbenen. Der halbtags beim Deutschen Alpenverein (DAV) beschäftigte Mann erklärte dem Gericht, er habe nach Untersuchung der Schneedecke und verschiedener Tests gemeint, eine Begehung des Hanges unter 30 Grad wäre okay, weil dadurch das oberhalb liegende, steiler Stück nicht gestört werde.

Der 52-Jährige sei sich bewusst gewesen, dass an diesem Tag Lawinenstufe drei auf der fünfstufigen Skala geherrscht habe. Er habe den Unglücks-Hang nach einigen Tests als begehbar eingestuft. Belastungsabstände habe er während des Aufstiegs nicht angeordnet, da er sie als nicht nötig erachtet habe. Während des Aufstiegs löste sich die rund 70 Meter breite Lawine im obersten Hangteil und riss die Gruppe mit.

Für den Sachverständigen Harald Riedl, Vorstand der Bergrettung Telfs, hat der Angeklagte die Situation "eigentlich gut erkannt". "Irgendwann ist aber der Punkt da, wo es einen Bruch in der Einschätzung gibt. Sie haben eindeutige Gefahrenzeichen richtig wahrgenommen. Warum sind sie dann in den Hang hinein? Das ist ein Bruch in der Konsequenz," stellte er fest.

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