Zahlungsmoral oft nicht die beste

Gerettete Urlauber drohen Bergrettern mit Klage

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Kommt laut Tiroler Landesleiter Spiegel 'immer wieder vor', dass Gerettete nicht zahlen wollen - Auch Drohungen mit Anwalt nehmen zu.

Mit einem kuriosen Fall sieht sich offenbar die Bergrettung in Tannheim in Tirol konfrontiert. Zwei von ihr gerettete deutsche Schneeschuhwanderer weigerten sich, die Kosten für die Rettung zu bezahlen - unter Hinweis darauf, dass diese quasi überdimensioniert über die Bühne gegangen war. Die Zahlungsmoral für Bergrettungseinsätze ist offenbar nicht immer die beste. "Es kommt immer wieder vor, dass Gerettete den Einsatz nicht zahlen wollen", sagte der Landesleiter der Tiroler Bergrettung, Hermann Spiegl, am Mittwoch im APA-Gespräch. Erst jüngst hatte ein Fall von geretteten Schneeschuhwanderern, die ebenfalls nicht die volle Höhe der Kosten zahlen wollten, für Aufsehen gesorgt.

Auch, dass mit rechtlichen Schritten gedroht wird, wie im Fall der beiden geretteten Schneeschuhwanderer aus Deutschland, komme immer häufiger vor, meinte Spiegl. Auf Drohungen reagiere die Bergrettung aber nicht. "Da können wir nicht nachgeben. Wir reagieren nur auf Bitten. Bei sozialen Härtefällen, wenn jemand nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung hat, dann können wir nachgeben", betonte der Landesleiter. In derartigen Fällen würde man bezüglich der Kosten eine Lösung mit der Gemeinde suchen.

Ein Unterschied zwischen Touristen und Einheimischen, wie ihn die beiden Schneeschuhwanderer ausmachen wollten, werde bei den Einsatzkosten definitiv nicht gemacht. Doch auch die Einheimischen seien bei der Bezahlung von anfallenden Einsatzkosten nicht immer vorbildlich, bekrittelte der Landesleiter. Das Geld fließe jedenfalls nicht an die am jeweiligen Einsatz beteiligten Mitglieder, sondern komme der Ausbildung und der Anschaffung von Ausrüstung zu Gute, betonte Spiegl.

 

Mahnungen werden vorbereitet

Im Fall der beiden deutschen Schneeschuhwanderer werde die Bergrettung jedenfalls auf die Einhebung der vollen Kosten bestehen. "Wir werden nun ganz normal weiter vorgehen und die Mahnungen vorbereiten, sollte nicht gezahlt werden", meinte der Landesleiter. Er hoffe nicht, dass die Sache bis vor ein Gericht kommt.

Der Vorwurf der beiden Schneeschuhwanderer, dass auch zwei Bergretter für den Einsatz genug gewesen wären, stimmt laut Spiegl so nicht. "Es war Anfang Februar, wir hatten also sehr viel Schnee. Da konnten wir nicht ein oder zwei Leute hinausschicken, das wäre viel zu gefährlich gewesen", sagte Spiegl. Die Entscheidung, wie viele Mitglieder auf einen Einsatz gehen, obliege aus Sicherheitsgründen immer der Einsatzleitung.

Die beiden deutschen Schneeschuhwanderer hatten am 3. Februar gegen 18.30 Uhr die Leitstelle alarmiert, weil sie sich verirrt hatten und orientierungslos waren. 15 Mitglieder der Bergrettung Tannheim rückten aus, um nach den Männern zu suchen. Als die Bergrettung schließlich eine Rechnung in der Höhe von 2.261 Euro stellten, kam postwendend ein Brief von einem der Geretteten, ein Rechtsanwalt, worin die Kosten als zu hoch bezeichnet werden, wie es in einem Medienbericht heißt. Die beiden Deutschen wollen nicht die volle Höhe der Kosten bezahlen und drohten auch mit rechtlichen Schritten bzw. Einsprüchen.
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