Katastrophen Bilanz

Jeder 2. Wirt pfeift aufs Rauchverbot

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Eine Nichtraucher-Initiative präsentiert nach vier Monaten Rauchverbot eine katastrophale Bilanz. Ein einzelner Raucher kostet einen Betrieb durch zusätzliche Krankenstände 1.040 Euro pro Jahr.

Das Rauchverbot in der Gastronomie weise nach vier Monaten eine "katastrophale" Bilanz auf: Der Nichtraucherschutz sei eine "Augenauswischerei" und Beweis dafür, dass "Gesetze ohne Kontrollen" missachtet würden, kritisierte der Leiter der Schutzgemeinschaft, Robert Rockenbauer, bei einer Pressekonferenz. Eine Revision des Tabakgesetzes und die Einführung eines flächendeckenden Verbotes forderte Heinz Fuchsig, Arbeitsmediziner der Tiroler Ärztekammer.

1.000 Euro Kosten pro Raucher
Nach wie vor würden Österreichs Gastronomiebeschäftigte die höchste Nikotinbelastung Europas aufweisen, betonte Fuchsig. Nach nur acht Jahren Vollerwerbstätigkeit eines Nichtrauchers in Raucherlokalen habe sich sein Lungenkrebsrisiko bereits verdoppelt. "Ein Raucher kostet einen Betrieb durch zusätzliche Krankenstände 1.040 Euro pro Jahr, Betriebsbrände Reinigungskosten und Rauchpausen seien dabei noch nicht einmal eingerechnet", argumentierte der Arbeitsmediziner.

Passivrauchen
In den vergangenen Jahren habe man neue Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens gewonnen. "In Anbetracht dieser Fakten ist es unverantwortlich den Arbeitnehmerschutz in vielen Bereichen weiterhin zu vernachlässigen", betonte Lungenfacharzt Univ.-Prof. Christian Prior. Obwohl beim Tabakrauchen die Folgen mittlerweile "evident" seien, fehlten nach wie vor weitreichende Schutzmaßnahmen.

Nichtraucher als Hilfssheriffs
Rockenbauer nimmt an, dass sich nach wie vor bis zu 60 Prozent der heimischen Gastronomen aufgrund des Wettbewerbvorteils nicht an das Tabakgesetz halten. Die Einführung eines generellen Rauchverbotes wäre "die einzige Lösung", um einen Nichtraucherschutz zu gewährleisten. "Es kann nicht sein, dass Nichtraucher zu Hilfssheriffs degradiert werden", betonte Rockenbauer. Denn erst bei Anzeigen würden die zuständigen Behörden tätig werden.

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