490.000 Euro Schadenersatz

Kuh-Urteil trieb Alm-Bauern auf Barrikaden

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Eine Urlauberin ist tot, ein Bauer soll 490.000 Euro zahlen. Das Urteil erhitzt die Gemüter.

Tirol. Landeshauptmann Günther Platter leistete sofort Schützenhilfe, versprach seinen 2.000 Tiroler Klein- und Bergbauern Unterstützung. Schauspieler Tobias Moretti nannte das Urteil des Innsbrucker Zivilgerichts „völligen Irrsinn“. Schon seit Donnerstag vergangener Woche erhitzt der Richterspruch die Gemüter.

Ein Almbauer aus dem Stubaital wurde zu insgesamt 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Eine seiner Graukühe hatte 2014 im Pinnistal eine deutsche Urlauberin totgetrampelt. Die Wanderin aus Bad Dürkheim war mit ihrem Hund spazieren, die Kuh verteidigte ihr Kalb gegen die Bulldogge. Der Schadenersatz wurde dem Witwer und dem Sohn des Opfers zugesprochen.

Sorge um Innsbrucker ­Urteil als Präzedenzfall

Ewald Jenewein, der Anwalt des Bauern, sagte zu ÖSTERREICH: „Wir waren entsetzt, sind aber guten Mutes, dass das Urteil in der nächsten Instanz gedreht wird.“ Er hat Berufung für seinen Mandanten eingelegt.

Viele sehen in dem Innsbrucker Gerichtsurteil einen Präzedenzfall, dessen Auswirkungen die Existenz der heimischen Almwirtschaft bedrohen könnten. Die Richter selber waren klug genug, genau dies nicht zu wollen. Explizit wiesen sie darauf hin, dass sie auf einen absoluten Einzelfall abgestellt hatten. Der Bereich des Unglücksortes war derart stark frequentiert, die betreffende Kuhherde war schon vorher als aggressiv aufgefallen, sodass der Bauer die Alm hätte abzäunen müssen.

Seine Existenz dürfte die hohe Schadenersatzsumme auch dann nicht gefährden, wenn das Urteil rechtskräftig würde. Der Versicherungsverband hat bereits ­signalisiert, für die Summe aufzukommen, da der Bauer eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat.

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