Wucher!

Tiroler verliert Zimmerschlüssel - jetzt soll er 10.000 € zahlen

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Ein Pensionsbesitzer aus dem Burgenland hetzte dem Innsbrucker nun ein Inkassobüro auf den Hals.

Dieser Burgenland-Urlaub kam einem Tiroler teuer zu stehen. Denn der Tourist wohnte in einer Pension am Neusiedler See, verlor aber den Schlüssel zu seinem Zimmer.

Nun flatterte eine Forderung eines Inkassobüros ins Haus und dazu eine Rechnung von 10.365 Euro. Das berichtet die „Tiroler Tageszeitung“.

Der Grund: bei dem verlorenen Schlüssel handelte es sich um einen Zentralschlüssel des Hotels. Damit konnten auch Eingangstür & Co. gesperrt werden, deshalb sollten in der Anlage auch nach dem Verlust alle entsprechenden Schlösser getauscht werden.

Angebot in der Höhe von über 6.000 Euro

Zunächst zeigte sich der Tiroler auch bereit die anfallenden Kosten zu übernehmen. Denn wer einen Schlüssel verliert, muss ihn auch ersetzen. Das bekräftigt auch ein Experte der Arbeiterkammer.

Aber dann eskalierte die ganze Sache. Denn der Besitzer der Pension holte ein Angebot eines Spezialisten für Zentralsperranlangen ein. Dieser bezifferte die Kosten für 27 Doppelzylinder samt Arbeitszeit auf 6.334.19 Euro.

3.000 Euro für „entgangene Einnahmen“

Der betroffenen Tiroler wollte den Schaden über seine Versicherung abrechnen lassen, aber die weigerte sich, heißt es in dem Bericht. Mittlerweile erhielt er ein Schreiben des Inkassobüros. Dieses wurde von dem Burgenländer beauftragt die ursprüngliche Summer noch einmal um über 3.000 Euro – für entgangene Einnahmen  - zu erhöhen. Da er für das Zimmer nur diesen einen Schlüssel besaß, konnte er dieses nicht mehr vermieten, so die Erklärung des Pensionsbesitzers.

Dazu kamen 896,94 Euro Bearbeitungs-, rund 90 Euro Mahn- und 35,70 Euro Evidenzgebühr. Zusammengerechnet wird von dem Tiroler also 10.365 Euro gefordert.

AK schäumt vor Wut

In der Arbeiterkammer kann man darüber nur den Kopf schütteln. Für die Experten ist klar: Das ist ein klarer Fall von versuchter Abzocke. „Der Pensionsbesitzer will augenscheinlich auf Kosten des Gastes eines Zimmers völlig ausufernd eine neue Schließanlage für sein ganzes Haus einschließlich aller anderen Zimmer einbauen. Das ist sehr dreist und entbehrt jeder Rechtsgrundlage“, sagt Christian Schuster-Wolf gegenüber der „TT“.

AK: Wirt zum Teil selbst Schuld

Die Kammer sieht bei dem Wirt sogar eine Teilschuld. „Wenn der Gastgeber in seinem Haus eine Zentralanlage installiert und den Gästen Schlüssel aushändigt, die weit mehr Schlösser schließen als für den jeweiligen Gast notwendig, dann schafft er damit selbst ein Problem, für das er nicht seine Gäste verantwortlich machen kann! Ein solches Vorgehen ist in der Hotellerie wohl auch nicht üblich, schon rein aus ganz grundsätzlichen Sicherheitsüberlegungen“, wird der Experte zitiert.

Der Hotelgast hafte nur für den von ihm tatsächlich verursachten Schaden, so die AK. Nun müsse der Pensionsbesitzer erst einmal diese Forderungen begründen.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, zog der Burgenländer die Forderung für entgangene Einnahmen wieder zurück. Nun müsse man abwarten, ob die Summe schlussendlich doch eingeklagt wird.

Auch Anwalt mahnt: Da will jemand Geld machen

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Martin Wolf würde davon aber eher abraten.  „Da versucht jemand, vehement Geld zu machen. Sollte die Sache weitergehen, wird der Tiroler wohl die Sympathien eines jeden Gerichts haben“, sagt er gegenüber dem Blatt.

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