Hammer-Urteil in Tirol

Tödliche Kuh-Attacke: Bauer muss 490.000 Euro zahlen

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Ein Urteil mit unabsehbaren Folgen für Natur und Tourismus erfolgte jetzt in Tirol.

Obwohl überall Warnschilder aufgestellt gewesen waren – „Achtung Weidevieh! Halten Sie Distanz! Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr!“ – ging eine 45-Jährige aus Bad Dürkheim in Deutschland mit ihrem angeleinten Bullterrier „Frodo“ im Pinnistal neben einer Kuhherde wandern. Plötzlich attackierten sie die Mutterkühe und die Kälber. Die Frau wurde totgetrampelt.

Ehemann und der Sohn fordern vom Tierhalter auf dem Zivilrechtsweg 359.905 Euro für Begräbniskosten, Schmerzensgeld sowie Schockschaden und Unterhaltsentgang.

Wie jetzt bekannt wurde, sprach das Gericht den Hinterbliebenen sogar 490.000 Euro zu – der Anwalt der deutschen Familie hatte darauf beharrt, dass der Landwirt besser dafür hätte sorgen sollen, die Tiere vom Weg bzw. der Straße, auf der Daniela M. ging, fernzuhalten. Das Urteil, das schriftlich erging, folgte diesem Argument: Der Viehhalter hätte Zäune aufstellen müssen. Folgt jetzt eine Lawine von Prozessen? Wird es keine freien Weiden mehr geben, weil Bauern das Queren ihrer Gründe verbieten? Droht das Ende vom „wanderbaren Österreich“?

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