Bauer soll 490.000 Euro zahlen

Urteil nach Kuh-Attacke: Droht jetzt das Aus für Almen?

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Eine Urlauberin wurde von Kühen totgetrampelt. Der Almbauer soll dafür büßen.

Das Urteil schlug wie eine Bombe ein, Bauern-Vertreter, Touristiker und Politiker gingen auf die Barrikaden: Nach einer tödlichen Kuh-Attacke 2014 im Pinnistal, bei der eine deutsche Urlauberin starb, wurde der Almbauer jetzt zivilrechtlich zu 490.000 Euro Schadenersatz an Witwer und Sohn der damals 45-Jährigen verurteilt.

Das Gericht hat es sich nicht einfach gemacht und nicht verallgemeinert. Es hat den konkreten Einzelfall bewertet. Demnach hätte der Nebenerwerbslandwirt den stark frequentierten Weg, auf dem die Tragödie passierte, abzäunen müssen. So aber attackierten die Kühe Daniela M. aus Bad Dürkheim, die mit ihrem Hund „Frodo“ unterwegs gewesen war. Die Tiere trampelten die Wanderin tot.

Landeshauptmann: "Stehe zu den Bauern"

„So wie ich, hat mein Mandant das Urteil mit Entsetzen aufgenommen“, sagte Anwalt Erwin Jennewein zu ÖSTERREICH (siehe Interview). Der betroffene Almbauer ist Landwirt im Nebenerwerb, hat den Hof 1999 übernommen, arbeitet eigentlich bei der Gemeinde Neustift. Hält das Urteil in weiteren Instanzen, wäre er finanziell ruiniert.

Laut Tiroler Landwirtschaftskammer sei das Urteil „praxisfremd“ und stelle eine „massive Gefährdung für die Almwirtschaft“ dar. Ähnlich Bauernbund-Präsident Georg Strasser, der die Zukunft aller Almbauern in Gefahr sieht. Auch der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (VP) schlug Alarm: „Ich stelle mich klar und unmissverständlich auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg hat“, sagte er.

Erwin Jenewein Bauer Stubaital
© ZEITUNGSFOTO/Daniel Liebl

Anwalt: "Wir sind guten Mutes,
dass dieses Urteil noch gedreht wird"

Dr. Erwin Jennewein, der Anwalt des verurteilten Almbauern, im Gespräch mit ÖSTERREIch:

ÖSTERREICH: Wer Wild hält, muss Wild hüten, heißt ein alter Rechtsgrundsatz. Gilt er für Sie nicht?

jennewein: Selbstverständlich gilt dieser Grundsatz. Es gilt aber auch der alte Brauch der freien Weide im alpinen Bereich.

ÖSTERREICH: Ihr Mandant hätte seine Weide einzäunen können.

Jennewein: Das Einzäunen ist für die Bergbauern nicht finanzierbar. Sollten sie dazu tatsächlich gezwungen werden, würde die alte Kulturlandschaft verschwinden.

ÖSTERREICH: Konkret, was hat Ihr Mandant getan, um Unfälle zu verhindern.

Jennewein: Er hatte Warnschilder aufgestellt. Nach anderen Gerichtsentscheidungen war dies ausreichend.

ÖSTERREICH: Wie sehen Sie Ihre Chancen in weiteren ­Gerichtsinstanzen?

Jennewein: Wir sind guten Mutes, obwohl wir beide zunächst entsetzt waren. Wir hoffen, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung dreht und die Forderungen der Kläger abweist. Dann sehen wir weiter.

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