Mordprozess in Vorarlberg

35-Jähriger tötete Dealerin: 18 Jahre Haft

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Angeklagter hatte Tat im Prozess gestanden - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 35 Jahre alter Bregenzer ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar unter Drogeneinfluss seine 65-jährige Dealerin erwürgt und mit 85 Messerstichen malträtiert. Aus widerrufenen Bewährungsstrafen erhielt der 35-Jährige zudem zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte im Prozess die Tötung der Frau im Zuge eines Streits eingeräumt, er habe seine Dealerin - zu der er nach eigenen Angaben ein freundschaftliches Verhältnis pflegte - aber nicht töten wollen. An das Würgen oder die Heftigkeit der Messerstiche konnte er sich seiner Aussage zufolge nicht erinnern. Sein zumindest teilweises Geständnis wurde in der Bemessung der Strafe ebenso mildernd bewertet wie seine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkten sich für den 35-Jährigen allerdings seine zahlreichen Vorstrafen aus. Im Anklagepunkt der versuchten Brandstiftung wurde der Mann frei gesprochen.

"Ersatzmama"

Den Ermittlungen der Polizei zufolge suchte der Angeklagte die 65-Jährige am Tag der Tat gleich zwei Mal zu Drogengeschäften in ihrer Wohnung auf. Regelmäßig versorgte er sich bei der Frau mit Cannabis und Kokain. Dabei waren die beiden so gut miteinander bekannt, dass der 35-Jährige sie gelegentlich sogar "Ersatzmama" genannt haben soll. Nachdem er schon am Vormittag Suchtmittel bei ihr erworben hatte, kam er am Nachmittag zurück, um abermals nach Drogen zu fragen - Geld hatte er allerdings keines mehr.

Der 35-Jährige ging vor Gericht davon aus, dass er sich daraufhin am Drogenschrank der 65-Jährigen zu schaffen machte. Als sie ihn beim versuchten Stehlen erwischt habe, habe sie ihn angegriffen, er habe sich lediglich verteidigt. Letztlich geriet der Streit völlig außer Rand und Band.

85 Messerstichwunden

Das Obduktionsergebnis deckte sich jedoch nicht mit der Verteidigungsversion des Mannes. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl leistete das Opfer kaum Abwehrhandlungen, als auf es eingestochen wurde. 17 der 85 Messerstichwunden wurden der Frau am Rücken zugefügt, demnach muss sie bei den Stichen auf dem Bauch gelegen sein. 23 weitere Messerstiche gingen ins Gesicht, 35 in den Hinterkopf- und Nackenbereich und zehn in den Hals. Fest steht ebenso, dass der Mann die 65-Jährige massivst gewürgt hat.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestätigte, dass der Mann bei der Tat unter Drogeneinfluss stand, zurechnungsfähig sei er aber dennoch gewesen. Echte Erinnerungslücken zweifelte Haller an, vielmehr kämen Schutzbehauptungen oder Verdrängungsmechanismen zu tragen. Zudem attestierte der Gerichtspsychiater dem 35-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung. Durch Drogenkonsum seit dem 14. Lebensjahr sei er stumpfer und weniger stressresistent geworden.

Sofa in Brand gesteckt

Nach der Tötung dürfte der Angeklagte das Sofa des Opfers in Brand gesteckt haben, daran konnte er sich nach eigenen Angaben aber ebenfalls nicht erinnern. Anklägerin Konstanze Manhart ging davon aus, dass dadurch Spuren verwischt werden sollten. Die Brandermittler wiesen jedenfalls nach, dass es sich nicht um einen technischen Defekt gehandelt hatte, sondern das Feuer entfacht worden war. Für die Geschworenen reichten die Beweise in diesem Anklagepunkt jedoch nicht für einen Schuldspruch. Bezüglich der versuchten Brandstiftung erging deshalb ein Freispruch.

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