Urteil nicht rechtskräftig

79-Jähriger in Vorarlberg wegen Wiederbetätigung verurteilt

Teilen

Veröffentlichte entsprechenden Artikel in Zeitschrift - Urteil nicht rechtskräftig.

Feldkirch  Ein 79-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft sowie 5.040 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Pensionist hatte in einer von ihm herausgegebenen Zeitschrift einen Artikel veröffentlicht, in dem der Holocaust geleugnet und beschönigt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Der Angeklagte stand in der Vergangenheit des öfteren wegen Wiederbetätigung oder Verhetzung vor Gericht und saß deswegen bereits mehrfach im Gefängnis. Obwohl der Vorarlberger in den vergangenen zwanzig Jahren nicht mehr auffiel, behielt ihn der Verfassungsschutz stets im Auge.
 
Der Pensionist ist Herausgeber der Zeitschrift "Phoenix", in der es immer wieder um einschlägige Themen geht. Im Mai 2018 erschien dort ein Artikel eines dem Angeklagten angeblich unbekannten Autors. Der 79-Jährige beteuerte vor Gericht, der Text sei ihm per Post oder per Mail zugesandt worden. Der Artikel mit dem Titel "Das Projekt BRD konnte, kann und wird niemals gutgehen" drehte sich um die laut Verfasser "finanziell höchst lukrative Holocaust-Lüge" und den angeblichen Plan der Juden, die gesamte Menschheit des Planeten nach Deutschland "zwecks biologischer Ausrottung zu saugen".
 
Der Angeklagte, der gesundheitlich schwer angeschlagen ist, gab im Prozess an, er habe lediglich die Überschrift gelesen, den Inhalt jedoch nicht. Niemals hätte er sonst den Text veröffentlicht, so seine Beteuerung. Die ganze Angelegenheit tue ihm sehr leid.
 
Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der Betagte gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat. Die Strafe wurde mit einem Jahr bedingter Haft sowie 5.040 Euro unbedingter Geldstrafe festgelegt. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, Staatsanwältin Konstanze Manhart gab vorerst keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten