Angeklagter bekannte sich zu Tötung

Amtsleiter erstochen: "Du hättest nur nett sein müssen"

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Bekannte sich zu Tötung, stritt aber Mord ab: 'Ich wollte ihm eine Strafe geben, nicht ihn ermorden'.

Feldkirch. Der 35-jährige Soner Ö., der vor einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hat, hat sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch zur Tötung des damals 49-Jährigen bekannt. Um Mord habe es sich dabei aber nicht gehandelt. "Ich wollte ihm eine Strafe geben, nicht ihn ermorden", beteuerte der in Vorarlberg aufgewachsene Asylwerber.

Ö. bekannte sich schuldig der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Er suchte den Sozialamtsleiter am Nachmittag des 6. Februar 2019 zum wiederholten Mal auf, dabei habe ihn dieser mit "Du Arschloch, bist du schon wieder da?" angesprochen. Das habe ihn so wütend gemacht, dass er die Kontrolle verloren habe. Er habe das mitgeführte Küchenmesser aus dem Hosenbund gezogen und sei auf den am Schreibtisch sitzenden 49-Jährigen losgegangen, bekannte der Angeklagte. Eine Tötungsabsicht habe er aber nicht gehabt. "Ich wollte ihm die Nackenmuskeln herausschneiden, damit er seinen Arm nicht mehr benutzen kann", sagte Ö. Als er dem Sozialamtsleiter in die Schulter habe stechen wollen, sei dieser jedoch aufgestanden, deshalb habe er ihn auf Brusthöhe erwischt.

Wuchtiger Stich durchschlug Brustbein

Der wuchtige Stich durchschlug das Brustbein und verletzte die Aorta, der Sozialamtsleiter verblutete. Der mit 0,78 Promille alkoholisierte und unter Medikamenteneinfluss stehende Asylwerber wurde nach kurzer Flucht gefasst. "Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich es so gemacht, dass es niemand erfahren hätte", stellte der Angeklagte mit Verweis auf seine Kampferfahrung fest. Er sage die Wahrheit, denn: "Ich habe nichts zu verlieren, weil ich alles schon verloren habe". Nach diesem ersten Stich, bei dem sich Ö. selbst an der rechten Hand verletzte, nahm er das auf dem Boden liegende Messer mit der Linken auf und fügte seinem Opfer weitere Stiche - insgesamt 14 - zu. Er habe ihm "Schmerzstiche" versetzen wollen, deshalb seien es nur zwei bis drei Zentimeter tiefe Stiche in die Arme gewesen. "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe", so der 35-Jährige.

Staatsanwältin Konstanze Manhart hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer bereits die - unbestrittenen - Geschehnisse des Tattags dargelegt. Der 35-jährige Ö. war bereits seit 23. Jänner immer wieder wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung zur Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gekommen. Besondere Brisanz war deshalb gegeben, weil der Getötete zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.'s - ein Aufenthaltsverbot gegen den 35-Jährigen erlassen hatte. Dieser war Anfang 2019 illegal nach Österreich zurückgekehrt. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 35-jährige Kurde seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es. Und deshalb trage er aus Angst vor Repressalien des türkischen Staates auch stets ein Messer bei sich, so der Angeklagte.

Angeklagter: Drei Wochen lang "nur hin und her" geschickt

Ö. zeichnete das oftmalige Aufeinandertreffen mit dem Sozialamtsleiter nach, mit dem er das erste Mal im Alter von zwölf Jahren in Konflikt geraten war. Als er im Jänner 2019 zum ersten Mal wegen Leistungen aus der Grundversorgung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vorstellig wurde, habe der Sozialamtsleiter es abgelehnt, ihm die Hand zu schütteln. Er habe ihn bei allen seinen nachfolgenden Besuchen angeschrien und sich nie Zeit für ihn genommen. Drei Wochen lang sei er nur "hin und her" geschickt worden. Einmal habe ihn der Sozialamtsleiter auch angeschrien, weil er ihn geduzt habe. "Das ist doch keine Erniedrigung. Es ist erniedrigend, wenn man angeschrien wird", so der Angeklagte. Dennoch sei er auf Versöhnung aus gewesen, auch am Tag der Tat. "Ich wollte mit ihm von Mensch zu Mensch reden", sagte Ö.

Viel Zeit wurde am ersten von drei Verhandlungstagen darauf verwendet, mit dem Angeklagten seine Aussagen aus dem Polizei-Protokoll durchzugehen. Manhart zitierte daraus Ö.s Sätze unmittelbar nach der Tat, die der 35-Jährige nicht bestritt: "Jetzt werden diese schönen blauen Augen erlöschen. Du hättest nur nett sein müssen". Das habe er aus Mitleid gesagt, betonte Ö. Die Tatwaffe hat der Angeklagte laut Manhart symbolisch auf dem Schreibtisch des Opfers abgelegt. Das habe "Wer sein Amt missbraucht, wird bestraft" bedeuten sollen. Für Manhart stand fest: "Er wollte ihn töten". Der Angeklagte habe den Sozialamtsleiter gehasst und für sein Unglück verantwortlich gemacht.

Verteidiger sprach von "Beziehungstat"

Verteidiger Weh sprach von einer "Beziehungstat". Schon als Zwölfjähriger sei Ö. mit dem späteren Opfer, der damals bei der Fremdenpolizei arbeitete, in Kontakt gekommen und sei von ihm mit der Ausweisung bedroht worden. Nach über 25-jähriger "Beziehung" und nach der großen Kränkung der Abschiebung sei es schließlich zur "Explosion" gekommen. Um einen Mord habe es sich aber nicht gehandelt, "sonst hätte er das Opfer abpassen können und hätte nicht die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen müssen", sagte Weh.

Die unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen und enormem Medieninteresse geführte Verhandlung wurde kurz nach 17.30 Uhr wie vorgesehen auf Dienstag vertagt. Dann kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu Wort. Nach dessen Expertise war der 35-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig und damit schuldfähig. Anschließend werden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angehört. Am Mittwoch wird Gerichtsmediziner Walter Rabl seine Erkenntnisse darlegen, ebenso wird ein toxikologisches Gutachten erörtert. Anschließend sollen die Schlussplädoyers und das Urteil erfolgen.

Anlässlich des Prozessbeginns bekräftigten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landeshauptmann Markus Wallner (beide ÖVP) die Forderung nach einer Sicherungshaft: Personen, die schon ein Gewaltverbrechen begangen haben und eine Drohung aussprechen, sollen künftig in Sicherungshaft genommen werden können, auch wenn die Drohung allgemein formuliert oder nicht gegen eine Einzelperson gerichtet war.

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