Ausraster in Lech

Hunde-Attacke auf Skipiste in Vorarlberg

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Der Dobermann griff mehrere Kinder und Erwachsene an. Verletzt wurde niemand.

Schon wieder kam es zu einer Hundeattacke. Ein einjähriger Dobermann drehte in Lech in Vorarlberg komplett durch. Im Bereich des Flühenliftes attackierte er mehrere Kinder und Erwachsene. Sogar ein Skirennen der örtlichen Kinder-Skischule musste aufgrund der Vorkommnisse kurzzeitig unterbrochen werden.

Verletzte gab es bei der Attacke zum Glück nicht. Das Tier konnte schließlich mithilfe von Lockfutter wieder eingefangen werden. Die Polizei bittet darum, dass sich Geschädigte in der Inspektion in Lech melden.

 

Debatte um Listenhunde nach tödlicher Attacke in Wien

In den letzten Monaten häufen sich die Meldungen von Angriffen durch sogenannte Listenhunde. Trauriger Höhepunkt: Am 10. September diesen Jahres attackierte ein Rottweiler den einjährigen Waris auf einem Spielplatz, als er mit seinen Großeltern dort war. Das angeleinte Tier riss sich in Wien-Donaustadt von seiner Besitzerin los, rannte über die Fahrbahn und stürzte sich auf den kleinen Buben. Der Kampfhund verbiss sich regelrecht im Kopf des Kleinen. Zwei Wochen lang kämpften die Ärzte um das Leben des Jungen, doch es half nichts. Waris starb an den Folgen der schweren Attacke.

Hunde-Attacke auf Skipiste in Vorarlberg
© Privat

Waris (1) und sein Vater Raman.  Der Einjährige überlebte die Hundeattacke in Wien nicht.

Die Hundehalterin hatte zum Zeitpunkt der Attacke 1,4 Promille Alkohol im Blut. Zunächst reagierte sie nicht einmal. Erst als der Großvater das Kind befreien konnte, leinte die 48-Jährige ihren Rottweiler wieder an und band ihn an einem Baum fest. Über sie wurde ein Tierhalteverbot verhängt. Der betroffene Rottweiler kam zunächst ins Wiener Tierquartier. Nachdem er sich auch hier zunehmend aggressiv gegenüber Pflegern verhielt, wurde er schließlich eingeschläfert.

Diese und andere Attacken lösten eine rege Debatte über Listenhunde aus. In Wien wurden die Gesetze schließlich verschärft. Es folgte eine Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde.

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