Verwaltungsrichter haben den teuersten Schluck Wasser der Geschichte abgesegnet.
Das Ergebnis dieser Alkoholkontrolle könnte in die Rechtsgeschichte eingehen: Ein Lenker aus Vorarlberg ist seinen Führerschein endgültig los und muss die Höchststrafe von 2.260 Euro zahlen, weil er vor dem geplanten Alkoholtest einen Schluck aus einer Mineralwasserflasche nahm. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt die Einschätzung der unteren Instanz, wonach das Trinken des Wassers mit einer Verweigerung des Alkoholtests gleichzusetzen sei.
Der Fairness halber muss erwähnt werden, dass die Polizisten den Autolenker auf die Problematik aufmerksam machten. Er durfte zwar in seinem Wagen sitzen bleiben, bis die Beamten ihr Prüfgerät aus dem Dienstfahrzeug geholt hatten, sie wiesen ihn aber darauf hin, dass er nicht mehr essen und trinken dürfe. Auch Kaugummi, Zuckerl oder das Rauchen einer Zigarette sei vor einem Alkoholtest verboten, weil das Ergebnis verfälscht werden könnte.
Der betroffene Lenker hatte sich gegen den Führerscheinentzug und die Geldstrafe beim Landesverwaltungsgericht beschwert. Schon dort hatten die Richter gegen ihn und für die Polizisten entschieden.