14-Jährige erstochen:

Warum dem Killer eine geringere Haftstrafe droht

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Der 18-Jährige hat am Montag seine eigene Schwester mit 13 Stichen getötet.

Der 18-jährige Afghane, der in Wien-Favoriten seine 14 Jahre alte Schwester erstochen haben soll, gilt für die Justiz als sogenannter junger Erwachsener. Das kommt ihm zugute, sollte er am Ende des Ermittlungsverfahrens wegen Mordes belangt werden. Für Angeklagte im Alter zwischen 18 und 21 kommt nämlich das Jugendgerichtsgesetz zum Tragen, was sie vor allem bei der Strafbemessung privilegiert.

An und für sich sieht das Strafgesetzbuch für Mord zwischen zehn und 20 Jahre oder lebenslange Haft vor. Über eine Person, die zur Zeit der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf allerdings keine strengere als eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt werden. Auch die Strafuntergrenze ist für junge Erwachsene bei Kapitalverbrechen deutlich reduziert. Als Mindeststrafe für Mord ist für sie ein Jahr statt der üblichen zehn Jahre vorgesehen.

Gegen ihn laufen bereits Verfahren

Der Afghane war in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Gegen ihn ist ein Verfahren wegen Betrugs, Hehlerei und gefährlicher Drohung anhängig. Er gestand die tödlichen Stiche, will aber nicht in Mordabsicht gehandelt haben.

Gegen den Burschen sollte am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter anderem in der Vorwoche verhandelt werden. Der 18-Jährige ließ allerdings schon zwei Termine platzen, bestätigte der Wiener Anwalt Leonhard Kregcjk, der den Jugendlichen in diesem Verfahren vertreten hätte sollen, am Dienstag der APA.

Richterin wollte ihn vorführen lassen - Polizei fand ihn nicht

Nachdem er beim ersten Mal unentschuldigt nicht erschienen war, wollte ihn die zuständige Richterin zum nächsten Termin am 11. September zwangsweise vorführen lassen. Die Polizei traf den Burschen an seiner Adresse aber offenbar nicht an. In Untersuchungshaft war der junge Mann bis zum Tötungsdelikt an seiner Schwester nicht, da es sich bei seinen bisherigen Verfehlungen um Fälle von Kleinkriminalität gehandelt hat.

Nachdem sich der 18-Jährige am Montagvormittag bei der Polizei gestellt hatte, wurde er bis in die Abendstunden von Ermittlern der Mordgruppe des Landeskriminalamts einvernommen. Der Afghane wohnt nach eigenen Angaben abwechselnd bei Freunden und Bekannten. Seine Schwester war in der Vorwoche in ein Krisenzentrum des Jugendamts gezogen, weil sie sich daheim zu sehr eingeengt gefühlt hatte.

Eine Tat im "Affekt"

Der Beschuldigte gab an, seine Schwester im Streit erstochen zu haben. Er habe sie zufällig bei einer U-Bahn-Station getroffen und sie überreden wollen, nach Hause zurückzukehren, zitierte Polizeisprecher Harald Sörös aus der Einvernahme. Sie bereite "den Eltern Kummer", lautete ein Vorwurf des 18-Jährigen an das Mädchen. Die Auseinandersetzung sei eskaliert. Daraufhin habe er seine Schwester mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt, gestand der junge Mann.

Gegenüber seiner Verteidigerin sprach der Festgenommene ebenfalls von einer "Affekttat", die er "zu tiefst bereut". Er habe seine Schwester zur Rede stellen, aber nicht töten wollen, sagte Rechtsanwältin Astrid Wagner zur APA. Im Streit habe das Mädchen über die gemeinsamen Eltern geschimpft und ihn weggestoßen, daraufhin sei der 18-Jährige "explodiert". Der junge Mann gab laut Wagner an, Hauptgrund der Streitigkeiten daheim sei gewesen, dass die 14-Jährige nicht in die Schule gehen wollte. Seine Schwester sei zu nichts gezwungen worden und die Familie eher liberal eingestellt.

Jugendamt widerspricht Verdächtigem

Das Jugendamt (MA11) widersprach den Angaben des 18-Jährigen. Demnach hatte sich das Mädchen neben der Schule um eine Praktikumsstelle bemüht. "Eine gute Ausbildung war ihr wichtig", sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl. Die Jugendliche sei daheim eingeschränkt worden und die Familie habe in der Erziehung von Mädchen traditionelle Regeln verfolgt. Die 14-Jährige wurde aber von ihren Eltern auch nicht bedroht oder verurteilt, weil sie ins Krisenzentrum gegangen ist, betonte Mandl.

Der 18-Jährige sollte am Dienstag in die Justizanstalt Josefstadt überstellt werden. Bei Mordverdacht ist die Verhängung der U-Haft obligatorisch.

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