Prozess

Alkolenker fuhr nach Strandfest in Menschenmenge: Sechs Monate Haft

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Der Alkolenker, der nach einem Strandfest in eine Menschengruppe fuhr, wurde zu 6 Monaten Haft verurteilt.

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 22-Jähriger wegen mehrfacher Körperverletzung zu einem halben Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte am 30. Juli 2017 in Seekirchen (Flachgau) bei der Flucht vor der Polizei mit seinem Auto betrunken mehrere Menschen niedergestoßen und dabei drei Personen leicht verletzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
 
Der fünffach Vorbestrafte hatte am Tag des Vorfalls 1,54 Promille Alkohol im Blut. Er war nach einem Strandfest auf einem Parkplatz am Fahrersitz seines Audis gesessen, im Fond seine beiden Geschwister. Nachdem er aus dem Autofenster erbrochen hatte, rief ein Security-Mitarbeiter die Polizei. Den Beamten versicherte der Angeklagte noch, sicher nicht mehr nach Hause zu fahren. Dann habe er wegen seiner Vorgeschichten aber plötzlich Panik bekommen und das Auto gestartet.
 
Mit maximal 20 bis 30 km/h ist er dann in eine Menschenmenge gefahren. Den meisten Festbesuchern gelang es noch, zur Seite zu springen. Drei Personen, die mit dem Rücken zum Pkw standen, wurden aber vom Alkolenker erwischt. Ein Security, der durch das offene Autofenster in den Wagen griff, um die Schlüssel abzuziehen, wurde einige Meter mitgeschleift. Erst als der 22-Jährige bemerkte, dass er jemanden niedergefahren hatte, bremste er, sprang aus dem Pkw und flüchtete zu Fuß. Er wurde aber nach wenigen Metern von Polizisten gestellt.
 
Wie sich später herausstellte, besitzt der 22-Jährige keinen Führerschein. Zudem war sein Wagen nicht für den Verkehr zugelassen. Um überhaupt fahren zu können, hatte er Nummerntafeln gestohlen. Im Auto fanden Polizisten dann auch noch Diebesbeute. So hatte der Mann etwa drei Hochdruckreiniger und einen Bohrhammer aus einer Garage gestohlen.
 
Das Gericht sprach den geständigen Angeklagten heute schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten unbedingter Haft (zusätzlich zu einer Haft von 15 Monaten aus einer früheren Verurteilung). Das Urteil ist rechtskräftig.
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