Ex-Judoka aus Haft entlassen

Justiz-Skandal um Seisenbacher

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Laut seinem Anwalt muss Seisenbacher dem laufenden Verfahren „zur Verfügung stehen“.

Knalleffekt um den zweifachen Olympiasieger Peter Seisenbacher. Der Ex-Judoka, der im Verdacht steht, sich in seiner Zeit als Judo-Trainer in Wien an drei Minderjährigen vergangen zu haben, wurde – wie berichtet – Freitag gegen eine Kaution in unbekannter Höhe in Kiew aus der Auslieferungshaft entlassen und auf freien Fuß gesetzt.

Nach 225 Tagen auf der Flucht in Kiew geschnappt

Und das, obwohl Seisenbacher vergangenen Dezember nicht zu seinem Prozess in Wien erschienen und danach untergetaucht war. 225 Tage hielt er die Polizei, die per internationalem Haftbefehl nach ihm fahndete, auf Trab. Am 1. August wurde er schließlich in einer Wohnung in Kiew überrascht und festgenommen.

Das Gericht in Kiew hatte daraufhin eine 40-tägige Auslieferungshaft über den 57-Jährigen verhängt, die nun zu Ende ging. „Er ist in guter Verfassung und wurde von den ukrainischen Behörden gut behandelt“, so sein Grazer Anwalt Bernhard Lehofer. „Er muss sich dem Auslieferungsverfahren aber weiterhin zur Verfügung stellen“, so Lehofer. Wann Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, nach Österreich ausgeliefert wird, ist derzeit nicht absehbar – und ob er dann auch kommen wird, schon gar nicht. (kuc, lae)

Anwalt Lehofer: "Seisenbacher darf das Land nicht verlassen"

ÖSTERREICH: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt?

Lehofer: Das war Freitag. An diesem Tag wurde er aus der Haft entlassen. Das Auslieferungsverfahren wird auf freiem Fuß fortgesetzt.

ÖSTERREICH: Muss er sich nun regelmäßig bei Gericht melden? Wo wohnt er jetzt?

Lehofer: Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu keine Auskunft geben kann. Er muss aber im Land bleiben.

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