Nachbarin erschlagen

Lebenslang für die "Black Lady"

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Der Staatsanwalt war sicher, die Richtige zu haben, die Angeklagte leugnete bis zuletzt.

NÖ. „Bitte verurteilen sich mich nicht für etwas, das ich nicht getan habe“, flehte die zweifache Mutter Tamara B., die wegen des Verdachts des Mordes an ihrer Nachbarin und Freundin Hedwig „Hedi“ Sch. (64) in Korneuburg vor Gericht stand. Wie berichtet, war das Opfer am 22. Jänner mit 20 Hammerhieben brutal erschlagen worden
Wolfgang Blaschitz, der Anwalt der Beschuldigten, betonte in seinem Abschlussplädoyer: „Es gibt in diesem Fall keinen einzigen Beweis, dass meine Mandantin das Opfer getötet hat und keinen Beweis, dass sie den Safe mit den angeblichen 11.000 Euro darin gestohlen hat.“ Die DNA am Bademantel und an der Hand des Opfers sei bei einem früheren Besuch dorthin gekommen.
 
Der Staatsanwalt und nachher auch sechs von acht Geschworenen glaubten Tamara, die vor Jahren ganz in Schwarz gekleidet als „Black Lady“ in Klosterneuburg eine Postfiliale überfallen und eine Angestellte niedergestochen hatte und dafür in Haft war, vermutlich auch genau deshalb kein Wort. In einem reinen Indizienprozess verurteilten sie die Beschuldigte am Ende des dreitägigen Prozesses zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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