18 Monate bedingt

Mildes Urteil nach Tod von Würstelstand

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Der Angeklagte fasste wegen Körperverletzung mit Todesfolge 18 Monate bedingte Haft aus.

Der Vorfall geschah am 2. Juni des Vorjahres an einem Würstelstand. Ein 69-Jähriger, der vier Promille intus hatte, belästigte am frühen Morgen mehrere Gäste und war auch gegenüber Frauen aufdringlich geworden.

Ein Besucher (38) hatte den Betrunkenen daraufhin zum Gehen bewegen wollen, und versetzte ihm einen Stoß. Der 69-Jährige fiel wie ein Brett um, schlug mit dem Hinterkopf am Beton auf und starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Tragisch

Dienstag stand der 38-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor ­Gericht. Selbst die Staatsanwältin sprach von einem tragischen Vorfall. „Ich habe zu ihm gesagt, er soll bitte gehen, und ihm mit beiden Händen einen Stoß gegen die Brust versetzt“, sagte der unbescholtene Angeklagte: „Nie hätte ich damit gerechnet, dass das passiert.“

Der 38-Jährige, der ­sofort Erste Hilfe leistete und die Rettung alarmierte, fasste rechtskräftig 18 Monate bedingt auf drei Jahre aus.

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