Gymnasium Haizingergasse

Schon wieder Vorwürfe

Mobbing-Skandal an Wiener Elite-Schule

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Eine Mathe-Lehrerin soll Kinder über Jahre hinweg erniedrigt haben.

Das „Gwiku“ in der Währinger Haizingergasse war vor einigen Jahren noch Preisträgerin bei den Schulen des Jahres in Österreich.

Seither hat die Eliteschule kaum mehr gute Tage erlebt. Denn seit Jahren kämpfen Schüler, Eltern und auch Teile des Lehrkörpers mit einer Mathe-Lehrerin, die man einfach nicht los wird. ÖSTERREICH berichtete schon 2017 von schweren Mobbing-Vorwürfen gegen die Lehrerin, die wohl sich offenbar einer tiefschwarzen Form der Pädagogik verschrieben hat.

Volksanwaltschaft prüft jetzt neuen Skandal

Irre Ansagen. Jetzt haben verzweifelte Eltern wieder die Volksanwaltschaft eingeschaltet – nach zwölf Jahren Verbalterror, so lange unterrichtet die Frau hier Mathematik, reicht es allen Beteiligten.

Denn die Sätze, die sie jetzt ihren Schülern entgegenschleuderte, erreichen eine neue Dimension der Grausamkeit: „Liegt Dummheit bei euch in der Familie? Die Billauniform steht dir ohnehin besser“, griff sie eine Schülerin an.

Einer ganzen Schulklasse erklärte sie: „Wenn ihr euch umbringt, macht das wenigstens nicht in der Schule.“

Kein WC-Gang und dafür strafweise in die Ecke

Schwarze Pädagogik. Für Experten sind die Berichte von den Vorkommnissen ein dichter Hinweis, dass hier schwarze Pädagogik wie in den finstersten Zeiten des vorigen Jahrhunderts zur Anwendung kommt: Unglaublich aber, wahr – in ihrer Klasse dürfen Kinder während der Stunde nicht aufs WC gehen, auch wenn es noch so dringend wird. Und: Kinder müssen Winkerl stehen – im Jahr 2019.

Bildungsdirektor Heinrich Himmer erklärte gegenüber dem ORF in „Wien heute“, dass „so etwas heute nicht mehr passieren darf“. Bisher sei aber immer Aussage gegen Aussage gestanden... (gaj)

 

Wiener Bildungsdirektion sammelt Stellungnahmen

Im Fall einer Lehrerin an einer AHS in Wien-Währing, der seit 2013 mehrfach systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sammelt die Wiener Bildungsdirektion (früher Stadtschulrat) bis Freitagnachmittag Stellungnahmen Betroffener. Eine Gruppe, in der auch Juristen vertreten sind, soll diese sichten und bei nicht anonym vorgebrachten Vorwürfen versuchen, sie zu verifizieren.
 
"Wir nehmen das Problem ernst, wir werden die Vorwürfe zügig überprüfen", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Erste Stellungnahmen seien bereits mit Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe eingelangt.
 

Erste Vorwürfe gegen Lehrerin 2013 dokumentiert

Die ersten Vorwürfe gegen die Pädagogin wurden in der Bildungsdirektion 2013 dokumentiert. Die betreffende Lehrerin musste deshalb in der Vergangenheit bereits verpflichtend an einer Schulung der Sozialkompetenz teilnehmen. Bereits 2017 hat die Volksanwaltschaft in diesem Fall ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis war damals, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe. Nach einer Beschwerde von Eltern hat die Volksanwaltschaft nun ein weiteres Verfahren eingeleitet. Derzeit würden dafür noch Stellungnahmen gesammelt, hieß es gegenüber der APA.
 

In Wien "einige Dutzend" Verdachtsfälle pro Jahr

Lehrer, denen systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sind in Wien "die absolute Minderzahl". Bei 26.000 Pädagogen gebe es "einige Dutzend Fälle pro Jahr", bei denen die Bildungsdirektion wegen gravierender Vorwürfe genau prüft, heißt es auf APA-Anfrage. "Weniger als eine Handvoll" Lehrer werden wegen schwerer Verfehlungen (darunter auch strafrechtliche Verurteilungen) entlassen.
 
Werden der Bildungsdirektion Verdachtsfälle gemeldet, werden die Fälle zunächst geprüft und Gespräche mit der Personalvertretung geführt. Je nach Schwere kann die Bildungsdirektion verschiedene Maßnahmen setzen: Bei pragmatisierten Lehrern möglich sind neben Ermahnungen und Weisungen ein Verweis, Geldbußen oder - als letzte Möglichkeit - eine Entlassung. Bei Vertragslehrern stehen Ermahnung, Weisungen, Kündigung und Entlassung im Maßnahmenkatalog.
 
Die Voraussetzungen für eine Entlassung sind dabei abhängig vom Dienstverhältnis: Bei pragmatisierten Pädagogen führen bestimmte strafrechtliche Verurteilungen automatisch zur Entlassung, darüber hinaus kann die Behörde das Dienstverhältnis auch wegen mangelnden Arbeitserfolgs beenden. Die Entlassung kann außerdem als Strafe in einem Disziplinarverfahren ausgesprochen werden.
 
Anders bei Vertragsbediensteten: Fristlos entlassen werden darf im Falle einer besonders schweren Verletzung der Dienstpflicht, bei einer Vernachlässigung des Dienstes in wesentlichen Belangen und im Falle einer Weigerung, den Dienst ordnungsgemäß zu verrichten. Darüber hinaus kann auch aus bestimmten Gründen eine Kündigung ausgesprochen werden - etwa wenn ein Lehrer seine Dienstpflicht gröblich verletzt (aber aufgrund der Schwere noch keine Entlassung infrage kommt) oder er "ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das nicht geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten".
 

Direktorin in Sorge

Zum laufenden Rechtsstreit wollte die Direktorin der betreffenden AHS auf Anfrage der APA nichts sagen. In einer schriftlichen Stellungnahme betonte sie allerdings ihre Sorge um ihre Schule, da diese Angelegenheit die Schulgemeinschaft stark polarisiere und für Verunsicherung sorge. "Ich hoffe auf eine Lösung, die uns das bringt, worauf die SchülerInnen ein Recht haben: eine gute Lernatmosphäre."
 
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