OGH ordnete eine Wiederholung an

Sex-Übergriff: Skandal-Urteil für nichtig erklärt

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Die Prozessneuauflage wurde mit unvollständiger Beweiswürdigung begründet.     

Donnerstag stand ein Asylwerber (20) wegen versuchter Vergewaltigung einer slowakischen Studentin (21) erneut vor Gericht.

Der Afghane soll die 21-
Jährige beim Donauinselfest 2017 angetanzt, verfolgt und in ein Gebüsch gezerrt haben. Zivilpolizisten kamen dem Opfer zu Hilfe und zogen den Angeklagten, der bereits auf der am Boden liegenden Frau gekniet sein soll, von der Slowakin weg. Beim ersten Prozess fasste der 20-Jährige wegen geschlechtlicher Nötigung 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, aus. Nachdem der Staatsanwalt in Berufung ging, hob der OGH das Urteil wegen Aktenwidrigkeit auf, weil die Angaben der Polizisten übergangen worden wären. Der Angeklagte sagte, „er habe die Situation missverstanden“. Das Urteil: 21 Monate teilbedingte Haft. Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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