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Wahrspruch ausgesetzt

Überraschung im Kopfschuss-Prozess: Kein Urteil

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Geschworene verwarfen Mordanklage einstimmig, Wahrspruch ausgesetzt.

Der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau den 26-jährigen Igor Z. auf offener Straße erschossen haben soll, muss wiederholt werden. Die Geschworenen hätten am Dienstag nach zweitägiger Verhandlung am Landesgericht den Angeklagten zwar einstimmig freigesprochen. Die drei Berufsrichter akzeptierten allerdings diese Entscheidung nicht.

"Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben", teilte der Vorsitzende Georg Olschak mit. Der Drei-Richter-Senat setzte daher den Wahrspruch der acht Laienrichter aus. Damit muss der Mordprozess nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss. Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden. Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Ein Enthaftungsantrag von Werner Tomanek blieb ohne Erfolg. Für das Gericht ist weiterhin dringender Tatverdacht gegeben.

Falsche Darstellung

Der Angeklagte hatte am Ostersonntag um 15.11 Uhr die Polizeiinspektion in der Pappenheimgasse betreten, wo er erklärte: "Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht." Sechs Minuten vorher war vor dem Cafe "Blanco" der aus Bosnien stammende Igor Z. per Kopfschuss zu Tode gebracht worden. In weiterer Folge erzählte der Verdächtige einer Kriminalbeamtin, er hätte sich mit dem 26-Jährigen zu einer Aussprache getroffen. Dabei sei er von seinem Kontrahenten - die beiden sollen an derselben Frau, mit welcher der Angeklagte seit drei Jahren eine außereheliche Affäre pflegte, Interesse gehabt haben - angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er ihm seine Pistole - eine geladene Tokarev - auf den Kopf schlagen wollen. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst.

Diese Darstellung hat nach Ansicht des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Ballistikers Ingo Wieser keinesfalls dem realen Geschehen entsprochen. Ihnen zufolge wurde Igor Z. im Liegen erschossen, wie sie den Geschworenen darlegten. Reiter, der ursprünglich einen Schießunfall nicht ausgeschlossen hatte, modifizierte sein schriftliches Gutachten, in das die Ergebnisse einer Schmauchspuren-Analyse noch nicht eingeflossen waren. Unter Einbeziehung dieser Erkenntnisse - an den Händen und an der Jacke des Angeklagten wurden kaum Bleipartikel gefunden, obwohl die Tatwaffe eine "Dreckschleuder" war, wie eine Kriminaltechnikerin diesbezüglich feststellte - ging Reiter nicht mehr von einer Schussabgabe im Nahbereich aus: "Da hätte die Außenseite der Jacke massiv beschmaucht sein müssen."

Mann im Liegen erschossen

Für Reiter stand vielmehr fest, dass der Kopf des 26-Jährigen "in unmittelbarer Nähe des Asphalts lag", als er aus einer Entfernung von mindestens eineinhalb Metern von einem Projektil aus der Tokarev-Pistole getroffen wurde. Dafür würden die Blutspritzer am Tatort sprechen: "Wenn das Opfer die Schussverletzung im Stehen erfahren hätte, hätten die Partikel weit verstreut auf den Asphalt niederregnen müssen." Im gegenständlichen Fall war das Blut am Boden aber "sehr eng und keilförmig konfiguriert", was nach Reiters Ansicht auf folgenden Ablauf hindeutet: Igor Z. , dessen Leiche Prellmarken an der Schulter und an der Stirn aufwies, dürfte zunächst zwei Schläge mit dem Magazinknauf der Pistole kassiert haben, die ihn zu Fall brachten. Der 26-Jährige, der in rechter Seitenlage zu liegen kam, versuchte sich noch aufzurichten, wobei er den rechten Arm hob. Erst dann fiel der Schuss, der dem Mann in den rechten Oberarm drang, diesen durchschlug, an der rechten Wange in den Kopf ein- und an der linken Schläfenregion wieder austrat.

Der Angeklagte selbst war vor Gericht hinsichtlich der Schussabgabe und seinem Verhalten nach der Tat zu keinen Angaben bereit. "Ich dachte, dass ich das gemacht habe. Aber ich habe es nicht gemacht", gab er beim Verhandlungsauftakt am Montag zu Protokoll. Und weiter: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Aber ich bin nicht schuldig." Danach machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen mehr.

"Deutlich zu wenig" Schmauchspuren

Die Hände und die Kleidung des Verdächtigen waren über drei Stunden nach der Bluttat untersucht worden. Dabei wurden nur "vernachlässigbare Spuren" gefunden, wie am Dienstag eine Expertin vom Bundeskriminalamt im Zeugenstand ausführte. Insgesamt hätten sich "deutlich zu wenig" Schmauchspuren gezeigt, "um auf eine Schussabgabe schließen zu können".

Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: "Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf." Die Beamtin fasste ihre Ergebnisse wie folgt zusammen: "Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt's das nicht, dass so wenig drauf war."

"Absolut klar, dass der Angeklagte geschossen hat"

Dessen ungeachtet hielt Staatsanwalt Christoph Wancata an seiner Mordanklage fest. Er rief in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen die Aussage des Angeklagten wenige Minuten nach der Tat in Erinnerung: "Spontane Geständnisse haben die höchste Glaubwürdigkeit überhaupt." Es sei "absolut klar, dass der Angeklagte geschossen hat".

Dass bei der Abnahme der Schusshände und der Untersuchung der Jacke keine Schmauchspuren gefunden wurden, sei kein Entlastungsbeweis: "Das ist ein Testverfahren. Da gibt's Fehlerquellen." Außerdem wären Stunden vergangen, ehe man sich nach der Festnahme des Mordverdächtigen dem Thema Schmauchspuren widmete: "Da kann viel passieren. Er kann sich die Hände gründlich waschen. Und vielleicht hat er bei der Schussabgabe gar nicht die Jacke angehabt."

Der Staatsanwalt zeigte sich auch überzeugt, dass der Angeklagte Igor Z. vorsätzlich tötete. Das Motiv: Eifersucht. "Er hat bewusst geschossen. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln", insistierte Wancata.

"Nicht jeder Tote ist ermordet worden"

"Es ist eine Zumutung, auf diesen Beweisergebnissen eine Mordanklage aufzubauen", konterte Verteidiger Werner Tomanek. In dieser Sache sei nicht mehr ermittelt worden, nachdem der Angeklagte im Zuge seiner Festnahme augenscheinlich unrichtigerweise den Waffengebrauch zugegeben hatte. Mittlerweile hätte sich allerdings bestätigt: "Nicht jeder Tote ist ermordet worden."

"Ich hab' schon Verkehrsunfälle erlebt, wo ausführlicher ermittelt wurde", stellte Tomanek fest. Er und Co-Verteidiger Philipp Wolm gaben sich zutiefst überzeugt, dass die vorliegende Beweislage nicht ausreicht, um ihren Mandanten als Mörder verurteilen zu können.

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