AKH Wien

Patienten "erlöst"

AKH-Drama löst Diskussionen aus

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Noch selten hat eine offenkundige Verzweiflungstat zu solchen Diskussionen geführt.

Wie berichtet, tötete eine 52-Jährige ihren todkranken Lebensgefährten (70), der ohnehin Stunden später verstorben wäre. Das Spital hatte angerufen, dass sie sich von ihrem Partner verabschieden könne – dabei zog sie die Beatmungsschläuche des Nierenpatienten heraus und ging nach Hause. Um sich neuesten Infos zufolge erst dann in ihrer Verzweiflung zu betrinken.

Noch am Freitag wurde die Frau verhaftet, aber wieder auf freien Fuß gesetzt – was bei Mordermittlungen doch sehr ungewöhnlich ist. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek: „Für uns lagen keine Haftgründe vor.“ Nicht nur unter Juristen sorgt diese Aussage für Aufregung, ist doch bei Mordermittlungen U-Haft obligatorisch, Fluchtgefahr läge immer vor, und auch Verdunkelungsgefahr sei gegeben – denn ob es tatsächlich eine Vereinbarung zwischen dem Verstorbenen und der Wienerin gab, dass sie dafür sorgen solle, dass er nicht unnötig leide, muss erst bewiesen werden.

Milderungsgründe

Übrigens: Selbst wenn es so eine Vereinbarung gegeben haben sollte, ist Sterbehilfe in Österreich verboten (§ 77 StGB), und auch bei einer Patientenverfügung dürfte ausschließlich ein Arzt in Absprache mit den Hinterbliebenen den „Schalter abdrehen“. Für Tötung auf Verlangen kann man hierzulande sechs Monate bis 5 Jahre hinter Gitter wandern.

Doch auch eine Mordanklage muss nicht mit einer hohen Haftstrafe enden – sofern entsprechende Milderungsgründe vorhanden sind, die sogar das Strafausmaß überwiegen können. Dann ginge die Frau überhaupt straffrei aus, was vor allem ältere User im Internet vehement fordern: „Sie hat nur gemacht, was ihr Partner wollte. Sie hat ihn erlöst.“ In einem Präzedenzfall vor Jahren bekam ein Beschuldigter in einem ähnlichen Fall zwei Jahre – bedingt.

(kor)

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