Der Schuldspruch gegen einen Afghanen, der eine Familie mit einem Messer attackierte, wurde bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts bestätigt, das im September 2018 über einen Gewalttäter lebenslange Haft verhängt hatte, nachdem dieser in der Leopoldstadt mit einem Messer auf eine Arztfamilie eingestochen hatte. Die gegen den Schuldspruch wegen mehrfachen Mordversuchs eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des 23-jährigen Afghanen wurde zurückgewiesen.
Wie am Montag in Erfahrung zu bringen war, gelangte der zuständige höchstrichterliche Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) bereits in einer nichtöffentlicher Sitzung zur Ansicht, dass dem Rechtsmittel keine Berechtigung zukam. Der Verteidiger des Mannes hatte in der Nichtigkeitsbeschwerde den Geschworenen vorgelegten Fragenkatalog als unvollständig reklamiert. Der OGH wies diese Behauptung zurück. Ob es bei lebenslanger Haft bleibt, obliegt nun der Beurteilung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG). Der OGH wies dem OLG die Akten zur Entscheidung über die Strafberufung des 23-Jährigen zu.
Der afghanische Asylwerber hatte am 7. März 2018 am Nestroyplatz zunächst ohne ersichtlichen Grund auf einen Arzt, dessen Ehefrau sowie die gemeinsame 17 Jahre alte Tochter eingestochen, als diese aus einem Lokal kamen, wo sie zu Abend gegessen hatten. Der Arzt erlitt eine lebensgefährliche Stichverletzung am Lungenoberlappen sowie einen Herzstillstand. Er überlebte nur dank einer besonders gut funktionierenden Rettungskette.
Anschließend lief der Afghane in Richtung Praterstern, wo er sich an seinem Drogendealer rächen wollte, den er für seine triste Lebenssituation verantwortlich machte. Am Weg dorthin stellte sich ihm ein Passant in den Weg, der vermutete, der Mann wäre von einer Schlägerei geflüchtet. Der Passant konnte den gegen ihn geführten Messerstichen ausweichen. Weniger Glück hatte der Dealer: Ihm stach der 23-Jährige in den linken unteren Rippenbogen, was einen Austritt des Dünndarms bewirkte.