Freispruch

E-Scooter-Rowdy fuhr Fußgänger ins Koma

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Ein 47-jähriger Familienvater landete nach dem Unfall mit einem Schädelbruch und Hirnblutungen auf der Intensivstation.  

Ein Prozess vor dem Wiener Landesgericht sorgte für rote Köpfe. Das Opfer (47) hatte am 25. Oktober 2022 mit einem Arbeitskollegen gerade ein Bürogebäude am Belgradplatz in Favoriten verlassen. Da erfasste ihn ein E-Scooter-Fahrer am Gehsteig und stieß ihn nieder. Statt wie geplant in den Herbsturlaub landete der Familienvater auf der Intensivstation. 

Bei dem Zusammenstoß hatte er beim Aufprall am Beton einen Schädelbruch, Hirnblutungen und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. An den Spätfolgen des Unfalls leidet der 47-Jährige noch heute, rund 13 Monate später. Die Kollision hätte ihn wie aus dem Nichts getroffen, schildert er vor Gericht. 

Angeklagt wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung ein 42-jähriger Mann arabischer Herkunft. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass es sich bei ihm nicht um den Täter handelt. Nach dem Beweisverfahren zog die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurück. Der Mann wurde rechtskräftig freigesprochen. 

Der 42-Jährige war bis in die Morgenstunden des Unfalltages in einer Bar am Belgradplatz in der Nähe des Unfallortes. Er habe bis 6 Uhr morgens durchgemacht", sagte er vor Gericht. Wo er sich zur genauen Unfallzeit befunden habe, wisse er dagegen nicht mehr. Er habe jedenfalls noch nie einen E-Scooter gelenkt: "Ich fahre nicht einmal Fahrrad."

 Auf die Spur des Mannes war man bei den Ermittlungen gekommen, weil der Begleiter des Unfallopfers den E-Scooter-Lenker angehalten und an der Fahrerflucht gehindert hatte. Der Fahrer nannte eine Telefonnummer und zeigte eine Bankomatkarte her, auf der sich der Name des Angeklagten befand, der jüngere Arbeitskollege des Unfallopfers fotografierte diese mit seinem Handy.

Unfallverursacher drängte auf Weiterfahrt

Dann drängte der E-Scooter-Rowdy, der alkoholisiert wirkte, auf die Weiterfahrt, indem er vorgab, er müsse sein Kind vom Kindergarten abholen. Er konnte damit entkommen.

Dem Kollegen des Opfers hatte er allerdings eine falsche Handynummer genannt. Auch die gezeigte Bankomatkarte stellte sich als kalte Spur heraus. Dem Angeklagten wurde diese vermutlich in der Bar entwendet, nachdem er nach einer durchzechten Nacht gezahlt hatte. Der 42-Jährige hatte diese als gestohlen gemeldet und sich eine neue ausstellten lassen.   

Ausschlaggebend für den Freispruch des Einzelrichters Markus Müller war aber das Foto, das der Arbeitskollege des Opfers gemacht hatte. Neben der Bankomatkarte war auch die linke Hand des E-Scooter-Fahrers zu sehen, die eine markante Verletzung am Finger aufwies. Beim Angeklagten fehle diese Verletzung, er hätte im Gegenzug dazu ein Tattoo am Daumen, welches auf dem Foto auch fehlte. 

 

   
 

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