Urteil nicht rechtskräftig

Nebenbuhler in Simmering den Hals aufgeschlitzt – 13 Jahre Haft

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Ein 31-jähriger Mann hat sich am Dienstag wegen versuchten Mordes vor einem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis) verantworten müssen, weil er am 8. November 2021 dem zweiten Partner seiner Freundin in Simmering mit einem Klappmesser den Hals aufgeschlitzt hatte.

Er wurde am Abend anklagekonform zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Stimme als Zünglein an der Waage

Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis zugunsten der Anklage aus. Hätte nur eine bzw. ein Geschworene bzw. Geschworener mehr den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten Glauben geschenkt, wäre dieser lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig erkannt worden und vermutlich nach der Verhandlung aus der U-Haft zu entlassen gewesen.

Gegen das Urteil legte der 31-Jährige umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der Staatsanwältin war das Strafausmaß bei einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang zu gering. Sie meldete dagegen Berufung an.

Heimtückische Attacke während Umarmung

"Er hat mich töten wollen unter Heimtücke", hatte das 38 Jahre alter Opfer des Messerangriffs in seiner Zeugenbefragung erklärt. Der zweite Freund seiner Lebensgefährtin habe ihm unter dem Vorwand, sich mit einer Umarmung von ihm verabschieden zu wollen, die Klinge eines Messers über den Hals gezogen - "mit einem Grinsen im Gesicht", wie der Zeuge betonte.

Angeklagter sprach von Selbstverletzung

Der Angeklagte versicherte dagegen dem Gericht, er habe den anderen Mann nicht angerührt, geschweige angegriffen. Auf die Frage, wie dann dessen Verletzung - eine tiefe, drei Zentimeter lange Schnittwunde auf Höhe des Kehlkopfs - entstanden sei, erwiderte der 31-Jährige: "Keine Ahnung. Maximal, dass er es sich selber zugefügt hat." Er könne sich vorstellen, dass der 38-Jährige sich selbst verletzt habe, "um mich loszuwerden".

Fest steht, dass die beiden Männer gleichzeitig eine intime Beziehung zu einer 26 Jahre alten Frau hatten, wobei der Ältere nichts davon wusste, dass es in deren Leben einen zweiten Mann gab. Der 31-Jährige ging wiederum davon aus, dass sich die Frau am Ende für ihn entscheiden würde bzw. bereits entschieden hatte. Der 38-Jährige hatte die Wienerin im August 2021 über Facebook kennengelernt, war wenig später von Deutschland nach Wien ge- und bei der 26-Jährigen in einer Gemeindewohnung in Simmering eingezogen.

Bei Treffen zu dritt eskalierte es

Am 8. November 2021 kam es in ihrer Wohnung zu einem abendlichen Treffen zu dritt. Vor Gericht behaupteten der Angeklagte und die Frau, dieses wäre nett und harmonisch verlaufen, während es der 38-Jährige als "schrecklich" bezeichnete. Er habe bis zu diesem Zeitpunkt "nullkommagarnicht den Verdacht gehabt, dass zwischen den beiden etwas ist. Mein Glaube war, dass er ein alter Schulfreund ist und sie sich um ihn kümmert", gab der 38-Jährige zu Protokoll.

Verurteilter stach schon einmal wegen einer Frau zu

Der 31-Jährige war erst ein halbes Jahr zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßt hatte, weil er einem Kontrahenten - auch damals war es um eine Frau gegangen - in den Hals gestochen hatte. Während des Treffens mit seiner nunmehrigen Freundin habe er den Nebenbuhler "aus der Welt schaffen wollen", hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt. Dass die Frau einen zweiten Partner hatte, "hat dem Angeklagten nicht gefallen. Er wollte die Frau für sich allein haben. Er war nicht in der Lage, seine Eifersucht im Zaum zu halten".

Das abendliche Beisammensein der drei dürfte sich irgendwann atmosphärisch doch verdüstert haben, räumten auch der Angeklagte und die 26-Jährige ein. Der andere Mann sei "still" geworden und habe "komisch geschaut", erfuhren die Geschworenen von den beiden. Dem 38-Jährigen wiederum dürfte gedämmert haben, dass neben ihm auf der Couch nicht eine alte Schulbekanntschaft seiner Freundin saß: "Ich habe intuitiv gespürt, dass etwas im Argen liegt, dass etwas im Busch ist."

Nach 23.00 Uhr verließen die Frau und der 31-Jährige zunächst kurz die Wohnung, um den Hund der 26-Jährigen äußerln zu führen. Ein paar Minuten später stand der 31-Jährige wieder in der Tür, vorgeblich, um sich "ordentlich von mir verabschieden zu wollen", wie der 38-Jährige dem Gericht darlegte.

"Ich hatte Todesangst"

Der Angeklagte behauptete, der Deutsche sei aufgesprungen und habe die Wohnung verlassen, nachdem er diese betreten hätte. Der 38-Jährige erklärte dagegen, es sei ihm gelungen, nach dem ersten Schnitt in seinen Hals den Angreifer abzuwehren: "Sonst wäre mehr passiert. Ich hatte Todesangst." Indem er den Couchtisch in Richtung des deutlich kräftigeren Mannes schob, sei ihm die Flucht aus der Wohnung gelungen. Auf der Straße habe er zehn Minuten mit aufgeschlitztem Hals und stark blutend um Hilfe gesucht, ehe er einer Passantin begegnete. Diese habe die Rettung und die Polizei verständigt: "Ich hatte Todesangst." Wo sich seine Freundin befand, sei ihm völlig unklar gewesen.

Die Wunde des Mannes wurde in einem Spital versorgt, wo sich die Verletzung zum Glück als nicht lebensbedrohlich herausstellte. Der 38-Jährige konnte bereits einige Stunden später das Krankenhaus verlassen. Er kehrte in die Wohnung der 26-Jährigen zurück, die zunächst der Polizei erklärte, der 31-Jährige habe ihr beim Spaziergang mit dem Hund den Wohnungsschlüssel entwendet und sei ohne ihr Wissen in die Wohnung zurückgekehrt.

Davon rückte die Frau vor Gericht ab. Sie habe unten auf der Straße den 31-Jährigen gebeten, in die Wohnung rauf zu schauen, weil sie sich Sorgen um den Deutschen gemacht habe. Der sei nämlich "komisch drauf gewesen", habe "nicht gut ausgeschaut". "Ich wollte, dass er frische Luft schnappt", stellte die Zeugin fest. Sie habe dem Angeklagten daher die Schlüssel zu ihrer Wohnung gegeben: "Er sollte ihn runterholen."

Frau glaubt nicht, "dass er es war"

Dass der Angeklagte ihrem zweiten Freund in den Hals gestochen habe, könne sie sich nicht vorstellen: "Ich glaube nicht, dass er es war." Sie glaube vielmehr, der 38-Jährige wolle dem Angeklagten "eins reinwürgen". Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin, ob sie von einer Selbstverletzung ausgehe, meinte die 26-Jährige ausweichend: "Es geht in meinen Kopf nicht rein, dass man das selber macht."

Zu der Dreiecksbeziehung merkte die Zeugin an, sie habe dem 38-Jährigen gegenüber ihr intimes Verhältnis zum 31-Jährigen verheimlicht: "Ich nehme aber an, dass er es vermutet hat." Dem Jüngeren gegenüber sei sie dagegen offen gewesen. Ihr "Plan" sei es gewesen, mit dem Älteren Schluss zu machen. Dass dies noch nicht so weit war, sei dem 31-Jährigen "natürlich nicht egal" gewesen: "Aber er hat mir dafür alle Zeit der Welt gelassen."

Unmittelbar nach dem Schnitt in den Hals war der 31-Jährige festgenommen worden. Das Landesgericht lehnte in weiterer Folge aber zunächst die Verhängung der U-Haft ab - durchaus überraschend, im Hinblick auf sein in strafrechtlicher Hinsicht einschlägig getrübtes Vorleben wäre Tatbegehungsgefahr nahe gelegen. Die Staatsanwaltschaft legte daher auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts ein und bekam Recht. Das Oberlandesgericht (OLG) leistete der Beschwerde Folge, am 24. Dezember wurde der 31-Jährige in U-Haft genommen.

Zu diesem Zeitpunkt war er mit der 26-Jährigen fix und offenbar nun auch ohne Nebenbuhler liiert, wie die Frau dem Gericht erklärte. Der 38 Jahre alte Deutsche habe am Tag nach dem Angriff auf seinen Hals "seine Sachen gepackt und war weg".

Einweisung in Anstalt

Zusätzlich zur 13-jährigen Freiheitsstrafe wurde die Unterbringung des 31-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann. Dieser stufte den Angeklagten als zwar zurechnungsfähig ein, bescheinigte ihm aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die weitere Straftaten mit schweren Folgen befürchten lasse, sollte es keine haftbegleitende Therapie geben. Diese sei im Maßnahmenvollzug gewährleistet, betonte Hofmann.

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