Falscher Almdudler

Wirtin zu acht Wochen bedingt verurteilt

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Eine Wirtin hat ihre Kräuterlimonade fälschlicherweise als Almdudler angepriesen und wurde zu acht Wochen bedingter Haft verurteilt.

Die Frau wurde wegen Vergehen nach dem Markenschutzgesetz (MschG) verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen will Wirten, die "Etikettenschwindel" betreiben, auf die Schliche kommen: Mitarbeiter sind in ganz Österreich unterwegs, um das auf der Karte als Almdudler angepriesene Getränk eventuell als gewöhnliche Kräuterlimonade zu entlarven. So soll das auch bei dem Gasthaus in Niederösterreich der Fall gewesen sein. Der Almdudler-Mitarbeiter sicherte eine Probe, die in einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt analysiert wurde. Dort bestätigte sich sein Verdacht. Die Gastronomin wurde angezeigt.

Karte nicht ausgebessert
Diese rechtfertigte sich vor Richter Ulrich Nachtlberger damit, dass nur die Karte, die im Schaufenster im Garten hing, noch den Almdudler angepriesen hat. Alle anderen Karten wären schon ausgebessert gewesen. "Auf die draußen wurde vergessen", so die Gastronomin. "Dann hab' ich drinnen auch eine noch nicht ausgebesserte Karte gelesen", meinte daraufhin der Almdudler-Mitarbeiter.

Die Wiener Anwaltskanzlei Schwarz & Schönherr bringt im Auftrag des Getränkeherstellers in solchen Fällen die Klagen ein. Zur Zeit sind laut Anwalt Markus Grötschl 20 derartige Verfahren anhängig. Den Betroffenen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. In jedem Fall müssen sie eigens für das Gerichtsverfahren in die Bundeshauptstadt reisen, da das Gesetz im Rahmen einer so genannten Sonderzuständigkeit als Gerichtsort Wien vorschreibt. "Die meisten Fälle enden jedoch mit einem Vergleich", so Grötschl.

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