Neue Umfrage

60 Prozent wollen Po-Grapscher strafen

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Es ist momentan Thema Nr. 1: 38 Prozent der Frauen schon sexuell belästigt.

Eine Gallup-Umfrage zeigt: Sensationelle 60 % der Österreicher sind für strafrechtliche Konsequenzen bei Po-Grapschern. 38 % aller Frauen wurden sexuell belästigt.

Thema Nummer 1
Es ist derzeit das Thema Nummer eins in Österreich – jetzt hat Gallup erstmals die Meinung der Wähler zur Frage erhoben, ob Po-Grapschen künftig strafrechtliche Konsequenzen haben soll.

Das überraschende Ergebnis: Die Österreicher sind viel Frauen-freundlicher als erwartet. Sensationelle 60 % sprechen sich für strafrechtliche Konsequenzen bei Po-Grapschen aus:

68 % der Frauen befürworten die Aufnahme von Po-Grapschen ins Strafrecht.
Aber auch 52 % der Männer sind für strafrechtliche Konsequenzen bei Po-Grapschen. Nur 38 % dagegen, 10 % sind unentschlossen.

Besonders deutlich die Mehrheit bei Jungen: 64 % aller unter 50-Jährigen wollen Po-Grapscher strafen.

Aber auch bei den Älteren über 50 gibt es eine Mehrheit für Strafen. Gallup fand in keiner einzigen Zielgruppe eine Mehrheit gegen die Grapscher-Strafen.

Nur die FPÖ-Wähler sind mit 50:50 unentschieden.

Sollte es strafrechtliche Konsequenzen für Po-Grapschen geben?

60 Prozent wollen Po-Grapscher strafen
© oe24

37 % der Frauen wurden schon am Po begrapscht
Überraschend hoch ist die Zahl der Frauen, die in der offenen Telefon-Umfrage bekennen, dass sie bereits sexuell belästigt wurden: 38 % aller Österreicherinnen sagen: „Ich wurde bereits sexuell belästigt.“

37 % wurden bereits einmal am Po begrapscht, immerhin 35 % unsittlich am Busen berührt, 27 % erlebten sogar eine sexuelle Tätlichkeit.

Und 68 % aller Österreicherinnen wurden bereits einmal in einem Gespräch mit sexuell zweideutigen Bemerkungen unangenehm berührt.

Umgekehrt ist die Situation weit weniger dramatisch: Nur 13 % der Männer geben an, bereits einmal von einer Frau sexuell belästigt worden zu sein.
 

Heinisch-Hosek: "Frauen haben es satt"

ÖSTERREICH: Warum drängen Sie so darauf, dass Grapscher künftig strafrechtlich belangt werden können?
G. Heinisch-Hosek: Ich setze mich bereits seit Längerem dafür ein. Als seinerzeit ein Schulwart drei Jahre lang ein Mädchen begrapscht, also sexuell belästigt hatte, wurde er nicht verurteilt. Ähnliches passierte in Graz mit der Begründung, dass bei Po-Grapschen „kein primäres Geschlechtsorgan betroffen“ sei. Das muss geändert werden.

ÖSTERREICH: Die Justizministerin sagt uns, dass sie „nicht die Strafrechtskeule“ schwingen wolle. Glauben Sie denn, dass Sie sie noch überzeugen können?
Heinisch-Hosek: Ich appelliere an die Justizministerin, in dieser Frage doch umzudenken. Es wäre schön, wenn wir die Strafgesetzbuchsänderungsnovelle bis zum Frauentag am 8. März einbringen könnten.

ÖSTERREICH: Das ist nicht realistisch. Jetzt prüft eine Kommission ein Jahr Ihre Vorschläge …
Heinisch-Hosek: Frauen haben es satt. Es muss jetzt endlich härtere Strafen geben. Männer dürfen nicht mehr diese Macht über Frauen ausüben können. Wenn es um Betrug geht, konnte Karl auch Änderungen im Strafrecht vornehmen. Wieso geht das nicht, wenn die sexuelle Integrität von Frauen betroffen ist? Frauen müssen sich auch strafrechtlich gegen Grapscher wehren können dürfen.

ÖSTERREICH: Sind Sie verwundert über Karl?
Heinisch-Hosek: Ja, ich bin verwundert und verstehe sie da nicht. In unserem Frauenbarometer hat jede dritte Frau angegeben, dass sie bereits belästigt wurde. Es muss was passieren.
 

Beatrix Karl: "Übertriebene Strafe"

ÖSTERREICH: Die Frauenministerin hat Ihnen ihre Forderung – bis zu sechs Monaten Haft für Grapscher – übermittelt. Vorstellbar?
Beatrix Karl: Die Forderungen der Frauenministerin wären kaum anwendbar, sagen mir auch die Experten. Alles unter den bereits bestehenden strafrechtlichen Tatbestand, sexuelle Belästigung, zu stellen, wäre nicht praktikabel. Was würde dann alles darunter fallen? Wäre dann das Berühren der Schulter oder des Oberarmes auch schon sexuelle Belästigung? Dafür Haftstrafen anzudrohen, halte ich für übertrieben.

ÖSTERREICH: Sind Sie weiter dagegen, Grapschen ins Strafrecht aufzunehmen?
Karl: Schutz vor sexueller Belästigung ist sehr wichtig. Aber man darf nicht für jedes unrichtige Verhalten gleich die stärkste Waffe des Staates anwenden. Ich halte nichts davon, immer gleich die Strafrechtskeule zu schwingen. Frauen können und sollen sich gegen Grapscher wehren, sie können jetzt schon zivil- und verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen.

ÖSTERREICH: In unserer Umfrage sprechen sich 60 Prozent aber für strafrechtliche Konsequenzen aus.
Karl: Vermutlich deshalb, weil man den Menschen den Eindruck vermittelt hatte, dass man überhaupt nicht dagegen tun kann. Auch im Arbeitsrecht gibt es bei Grapschen keine strafrechtlichen, sondern nur zivilrechtliche Konsequenzen. Das Arbeitsrecht, und der dort geregelte Schutz für Frauen, wird von der Frauenministerin aber gelobt. Das verstehe ich nicht. Einerseits lobt sie das Arbeitsrecht und dann sind ihr zivilrechtliche Mittel doch nicht genug?

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