Nationalrat

Abschaffung der Studiengebühren beschlossene Sache

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Der Nationalrat beschließt am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen die Abschaffung der Studiengebühren.

SPÖ, FPÖ und Grüne haben sich Montagabend auf einen Abänderungsantrag für den am Mittwoch geplanten Beschluss zur de facto-Abschaffung der Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen an Unis geeinigt. Damit sollen nun nach der Genfer Konvention für Menschenrechte anerkannte Flüchtlinge explizit von der Bezahlung von Studiengebühren ausgenommen werden. Zudem bleiben die Zugangsbeschränkungen auch in Psychologie, allerdings soll die Zahl der Studienplätze von derzeit 1.600 in drei Jahren auf 2.400 ausgebaut werden - bei vollem Kostenersatz für die Unis.

Unis bekommen Kostenersatz
Dieser volle Kostenersatz gilt auch für den geplanten Ausbau der Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin, wo ebenfalls die Zugangsbeschränkungen bleiben, die Unis aber zum Ausbau der Studienplätze verpflichtet werden. Mit dem Abänderungsantrag soll der Bund nun verpflichtet werden, bei der Festlegung der Höhe dieses Ersatzes "auf international übliche Betreuungsverhältnisse Bedacht zu nehmen".

Ab März 2009 keine Studiengebühren mehr
Damit wird der Nationalrat in seiner morgigen Sitzung die Abschaffung der Studiengebühren für alle Österreicher, EU-Bürger und Konventionsflüchtlinge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ab März 2009 beschließen, so sie die Mindeststudiendauer eines Abschnitts nicht um mehr als zwei Semester überschreiten. Diese Frist verlängert sich bei Krankheit, Präsenzdienst oder Kinderbetreuungspflichten. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zahlen um die Hälfte weniger als bisher, nämlich 363,36 Euro pro Semester. Weil der Bund keinen Einfluss auf die privaten Erhalter von Fachhochschulen (FH) hat, die teilweise Studiengebühren einheben, wollen SPÖ, FPÖ und Grüne die Zahlungen des Bundes an die FH um 20 Prozent anheben. Das ist deutlich mehr als die von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) geplante Erhöhung (knapp 14 Prozent) und soll damit die FH in die Lage versetzen, auf Studiengebühren zu verzichten.

Zugangsbeschränkungen weiterhin möglich
Die Möglichkeit, bei entsprechendem Studentenzustrom Zugangsbeschränkungen zu verhängen, fällt in den Fächern Publizistik, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Biologie und Pharmazie. In Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin sind Beschränkungen weiterhin möglich. Auch die Quotenregelung - 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger - bleibt aufrecht. Allerdings soll die Zahl der Studienplätze aufgestockt werden, so dass in Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2011 in Summe 2.400 Personen ein Studium aufnehmen können. Derzeit gibt es 1.500 Anfängerplätze. Bei der Veterinärmedizin soll durch jährlich mindestens 30 zusätzlichen Plätzen die Zahl der Studienanfänger bis 2011 auf 360 gesteigert werden (derzeit 283).

Die durch diese Bestimmungen entstehenden nachgewiesenen Mehrkosten sollen den Unis aus dem Bundeshaushalt ersetzt werden. Zudem haben die Hochschulen Anspruch gegenüber dem Bund auf jenen Betrag, der ihnen durch den Entfall der Studiengebühren entgeht (rund 150 Mio. Euro jährlich).

In einem eigenen Entschließungsantrag wollen die drei Parteien noch einmal das bereits vor einigen Monaten beschlossene Ziel bekräftigen, bis 2020 die Aufwendungen für den tertiären Sektor auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben (derzeit 1,3 Prozent). Dazu soll es bereits im kommenden Jahr 2009 zusätzlich 200 Mio. Euro für die Unis geben.

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