Regierungsklausur

Abschaffung der kalten Progression erst 2023

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Die kalte Progression soll erst in der nächsten Legislaturperiode abgeschafft werden.

Die Regierung hält an ihrem Versprechen, die kalte Progression abzuschaffen, fest. Wirksam werden soll das aber erst in der nächsten Legislaturperiode. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte bei der Regierungsklausur am Freitag diesen Schritt für 2023 an. Auf den Einwand, dass das damit ein Thema für die "nächste Regierung" sei, antwortete Fuchs selbstbewusst: "Ja und diese sind wir."
 
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Fuchs betonte einmal mehr, dass die von der Regierung geplanten Entlastungen ohne neue Schulden und ohne Gegenfinanzierung erfolgen werde. Die Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß von 700 Mio. Euro werden auch nicht zu Leistungskürzungen führen, sondern "eins zu eins aus dem Budget finanziert". Die Werbungskostenpauschale (derzeit 132 Euro jährlich) werde auf 300 Euro erhöht, womit sich 60.000 Arbeitnehmer die Steuererklärung ersparen.
 
Die geplante Tarifreform werde auch eine strukturelle Vereinfachung bringen, so Fuchs weiter. Es werde ein Einkommenssteuerrecht 2020 geben, das mit 1.1.2021 in Kraft treten werde. Die Abschaffung der kalten Progression werde 2022 beschlossen, wirksam werde diese dann 2023. "Das wird sehr, sehr viel Kosten", so Fuchs.
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