Umut

Ärger für Wrabetz wegen Skinhead-Affäre

Teilen

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Der ORF ergreift weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, nach der der ORF zu Beweismittelzwecken das Recherchematerial einer "Am Schauplatz"-Reportage über jugendliche Skinheads herausgeben muss. Dies teilte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz am Mittwoch in einem Mail mit. Dieses Vorgehen sorgt für Ärger bei ÖVP und BZÖ. Dort fordert mann, dass der ORF an Gerichtsbeschlüsse und rechtsstaatliche Prinzipien akzeptieren müsse. Beide stellten eine Sondersitzung des Stiftungsrats in den Raum.

"Schutz der Pressefreiheit"
"Da die Entscheidung aus Sicht des ORF verfehlt ist und den ORF in der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rundfunkfreiheit verletzt, habe ich den Auftrag erteilt, gegen die Entscheidung des OLG Wien sowohl eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Art 10 EMRK) als auch eine Erneuerungsbeschwerde nach § 363a StPO beim OGH einzubringen und bei der Generalprokuratur eine an den OGH zu erhebende Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (§§ 23, 292 StPO) anzuregen", schrieb der ORF-Chef den Gremienvertretern.

Die rechtlichen Möglichkeiten, das Redaktionsgeheimnis zu verteidigen, seien noch nicht ausgeschöpft. "Die Entscheidung, das Rohmaterial jetzt nicht voreilig herauszugeben, haben wir nach reiflicher Überlegung zum Schutz der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses getroffen. Ich hoffe, dass auch die Staatsanwaltschaft im Sinne des von mir vorgeschlagenen Moratoriums die weiteren Entwicklungen abwarten wird und es gelingt, eine Verletzung des Redaktionsgeheimnisses vom ORF fernzuhalten und in der Folge einen verbesserten gesetzlichen Schutz für ORF-Journalisten, aber auch für die gesamte Medienlandschaft zu erreichen", so Wrabetz.

"Redaktionsgeheimnis besser schützen"

Wrabetz glaubt, dass die Weigerung der Herausgabe der Bänder durch den ORF die aktuelle politische Debatte um das Thema Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit gefördert habe. "Es ist dem ORF jenseits des konkreten Einzelfalls gelungen, die breite Öffentlichkeit für diese demokratiepolitisch fundamentalen Themen zu sensibilisieren. Es besteht nun offensichtlich die Möglichkeit, das Redaktionsgeheimnis besser auch gegen fragwürdige einschränkende Interpretationen zu schützen."

Die Skinhead-Reportage, bei der ein ORF-Team um "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte, sorgt bereits seit dem Frühjahr für Aufregung. Bei der Auseinandersetzung um das Drehmaterial der Reportage will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob von den Jugendlichen Nazi-Sager getätigt wurden bzw. ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Im ORF betonte man wiederholt, dass auch auf dem Drehmaterial keine strafbaren Handlungen zu sehen seien, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.