Rückgang

Asylanträge um 40,6 Prozent gesunken

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Die Zahl der Asylanträge (- 40,6 %) ist drastisch zurückgegangen, ebenso die erteilten Aufenthaltsgenehmigungen (- 62%).

Das seit 1. Jänner 2006 geltende neue Fremdenrecht zeigt die von der schwarz-orangen Regierung gewünschte Wirkung. Die Zahl der Asylanträge ist drastisch zurückgegangen, ebenso die erteilten Aufenthaltsgenehmigungen. Deutlich angestiegen sind hingegen die fremdenpolizeilichen Maßnahmen. Dies geht aus der Bilanz des Jahres 2006 hervor, die das Innenministerium offen gelegt hat.

Konkret sind die Asylanträge im Vorjahr um 40,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zurückgegangen. Wurden im Laufe des Jahres 2005 noch 22.461 Asylanträge registriert, so waren es im Vorjahr nur noch 13.347.

Zuwanderung um 62 Prozent gefallen
Auch die neuen Regeln für den Zuzug von Fremden haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Gesamtzahl der Aufenthaltstitel ist um 62 Prozent gesunken. 2005 wurden noch 53.366 Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, im Vorjahr nur noch 20.259.

Mehr Arbeit für Fremdenpolizei
Um 14,6 Prozent gestiegen sind hingegen die fremdenpolizeilichen Maßnahmen. Im Jahr 2006 wurden von den Fremdenpolizeibehörden 45.869 Fremde außer Landes gebracht, an der illegalen Einreise gehindert bzw. veranlasst, Österreich wieder zu verlassen. Das sind um 5.831 mehr als 2005.

FPÖ für Verschärfung
Der FPÖ ist das seit 2006 gültige Fremdenrechtspaket zu wenig scharf. Trotz des am Freitag publizierten Rückgangs der Asylanträge im vergangenen Jahr forderte FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache in einer Aussendung eine verbindliche Abstimmung über strengere Asylgesetze nach dem Vorbild der Schweiz.

BZÖ sieht Erfolg
Das BZÖ fühlt sich in seiner Politik bestätigt. Die gesunkene Zahl der Asylanträge und Aufenthaltsgenehmigungen schreibt BZÖ-Obmann Peter Westenthaler dem unnachgiebigen Druck seiner Partei in der letzten Legislaturperiode zu, wie er in einer Aussendung betonte.

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(C) APA
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Strengere Regeln seit 2006
Mit dem Anfang 2006 in Kraft getretenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz wurde u.a. der Integrationsvertrag verschärft und die verpflichtenden Deutschkurse von 100 auf 300 Stunden ausgeweitet. Bei Nicht-Absolvierung innerhalb von fünf Jahren droht die Abschiebung.

Deutlich strengere Regeln brachten auch das gleichzeitig in Kraft getretene neue Asyl- und das Fremdenpolizeigesetz. So können Asylwerber seither zehn Monate innerhalb von zwei Jahren in Schubhaft genommen werden, bisher lag das Maximum bei sechs Monaten in Folge. Zusätzlich besteht bei traumatisierten Flüchtlingen eine vereinfachte Möglichkeit, sie in für das Verfahren erstzuständige Staaten im EU- und EWR-Raum abzuschieben. Zwangsernährung von hungerstreikenden Asylwerbern ist theoretisch möglich.

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