Nach Klage

Aufhebung der Immunität H.-P. Martins beantragt

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Nach einer Kreditschädigungs-Klage des ehemaligen Steuerberaters von Hans-Peter Martin prüft die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen.

Gegen den Europa-Abgeordneten Hans-Peter Martin gibt es nun einen ersten Auslieferungsantrag der österreichischen Justiz an das EU-Parlament. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat in Straßburg um Aufhebung der parlamentarischen Immunität des parteifreien Mandatars angesucht. Das wurde von Gericht und Justizministerium bestätigt. Grund: Martins früherer Steuerberater hatte den Abgeordneten wegen Kreditschädigung geklagt, weil dieser die Kanzlei für die angeblich fehlerhafte Abrechnung seiner Sekretariatszulage beim EU-Parlament verantwortlich gemacht hatte.

EU zeigte Martin 2004 wegen Betrugsverdachts an
Die Klage steht nur indirekt im Zusammenhang mit den Ermittlungen der österreichischen Justiz gegen Martin: Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen. Das EU-Parlament hat in diesem Zusammenhang mittlerweile die Rückforderung von 163.381 Euro eingeleitet, wogegen Martin beim Europäischen Gerichtshof geklagt hat.

"Angebliche Formfehler"
Martin führte die Vorwürfe stets auf "angebliche Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter - heute Finanzstaatssekretär - bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand. Wegen dieser Aussage klagte Merkur Treuhand seinen früheren Klienten auf Kreditschädigung, was nun zum Antrag auf Aufhebung seiner Immunität führte.

Martin: "Rufmord"
Während Merkur Treuhand trotz Anfrage zu keiner Stellungnahme bereit war, weist Martin die Vorwürfe zurück und spricht von "Rufmord". Der Abgeordnete beruft sich darauf, dass das Europäische Parlament in seiner Entscheidung zur Sekretariatszulage von "Formfehlern" gesprochen und die Merkur Treuhand namentlich erwähnt habe. Diese Vorwürfe des Parlaments an die Steuerberatungskanzlei habe er wiedergegeben. "Deswegen die Aufhebung meiner Immunität zu beantragen, das ist Chuzpe", so Martin, der nun seinerseits die Kanzlei klagen will.

Ungewöhnliche Vorgehensweise
Beim Europäischen Parlament in Straßburg ist der Auslieferungsantrag des Straflandesgerichts noch nicht eingetroffen. Ein möglicher Grund ist der lange Dienstweg vom Straflandesgericht über das Justizministerium und das Außenministerium ans EU-Parlament. Das Justizministerium hat den Antrag am 5. September an das Außenministerium weitergeleitet. Allerdings wundert sich Martins Anwalt, dass überhaupt ein derartiger Antrag gestellt wurde, weil ein derartiges Vorgehen bei Kreditschädigung nicht nötig sei.

Unschuldsvermutung
Unklar ist vorerst, wie die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Martins Sekretariatszulage weiter vorgehen möchte. Die Ermittlungen zum Betrugsvorwurf von OLAF sind mittlerweile abgeschlossen. Der vertrauliche Vorhabensbericht über die weitere Vorgehensweise wird noch im Justizministerium geprüft. Für Martin gilt die Unschuldsvermutung.

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