Bioethikkommission

Aufregung um Sterbehilfe

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ÖVP schäumt über Empfehlungen der Bioethikkommission

Die Bioethikkommission hat ihre Empfehlungen zum Thema Sterbehilfe abgegeben. Die Mehrheit der Mitglieder regt eine Reform jenes Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) an, der die Mitwirkung am Selbstmord verbietet. Individuelle Hilfe in Ausnahmefällen solle möglich sein. Auch "unverhältnismäßige medizinische Interventionen" sollten vermieden werden, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes hat sich parallel mit der bereits abgeschlossenen parlamentarischen Enquete mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt. Besonders in einem Punkt ist man sich jetzt schon einig: "Wir sehen einen absolut dringenden Bedarf für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizdienste", zitierte Kommissions-Vorsitzende Christiane Druml aus dem Abschlussbericht. Auch die Empfehlung der Mitglieder nach verstärkter Ausbildung in diesem Bereich dürfte unumstritten sein.

Assistierter Suizid
Ein heißeres Eisen ist der Paragraf 78 im StGB zum assistierten Suizid. Dieser sollte "überdacht werden" meinen zumindest 16 der 25 Mitglieder. Es erscheint laut Bericht "angebracht, für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten, sofern die Beweggründe der Hilfe auch für einen mit den rechtlich geschützten verbundenen Werten verbundenen Menschen verständlich ist".

ÖVP schäumt
Die ÖVP schäumt angesichts der Empfehlungen der Bioethikkommission zum Thema Sterbehilfe. Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sieht in der empfohlenen Lockerung im Strafrecht einen "Irrweg" und warnt vor einem ethischen Dammbruch".

Auch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die von der Bioethikkommission empfohlene Lockerung des Verbotes des assistierten Selbstmords ab. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, verwies Präsident Artur Wechselberger auf eine entsprechende Resolution der Ärzte.
 

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