Brutale Wahlschlacht

BZÖ-Werbung wird verboten

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FPK erwirkte einstweilige Verfügung.

Brutale Schlacht im Kärntner Wahlkampf: Das BZÖ attackierte in seiner Werbung hauptsächlich die regierende FPK. Den Freiheitlichen rund um Landeshauptmann Gerhard Dörfler und Parteichef Kurt Scheuch reicht es jetzt. Sie brachten eine einstweilige Verfügung, die ÖSTERREICH vorliegt, beim Landesgericht Klagenfurt ein – mit Erfolg: Der Antrag wurde bewilligt.

Die einstweilige Verfügung wurde am Dienstag dem BZÖ zugestellt und ist ab sofort wirksam. Jetzt müssen alle Plakate, Werbespots und Anzeigen verschwinden, die behaupten, die FPK stehe „im Visier der Justiz“ und habe „Ermittlungen wegen Straftaten am Hals“. Bisheriger Höhepunkt der Negativ-Kampagne des BZÖ: In einem Kinospot wurde Dörfler mit Diktatoren verglichen.

Petzner bleibt entspannt
Das BZÖ sieht keinen Grund zur Aufregung. Wahlkampf-Manager Stefan Petzner: „Der Herr Scheuch ist offensichtlich sehr nervös, er beschäftigt sich lieber mit dem Gericht als mit dem Land. Er wird damit grandios scheitern.“ Alle Behauptungen des BZÖ seien wahr. „Ich sehe das sehr entspannt. Scheuch kann sich mit seiner einstweiligen Verfügung brausen gehen.“

Kurioser Wahlkampf
Bis zum Wahltag am 3. März wird der Streit zwischen FPK und BZÖ wohl noch weiter eskalieren. Neben dem umstrittenen Wahlkampfvideo, das Kärntner Kinos schon nicht ausstrahlen wollten, fiel auch das Auto von BZÖ-Chef Josef Bucher dem Wahlkampf zum Opfer: Es wurde beschmiert und die Reifen aufgestochen. Aufregung löste auch ein Brief an den verstorbenen Jörg Haider aus – eine Wahlwerbung der FPK.

Wahlkampfauftakt des BZÖ

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