Wahlkampf-Plakate

BZÖ unterliegt "halbnackten Mädls"

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MA 46 verbot Anbringen von Werbung, Unterwäschefirma durfte plakatieren.

Das Wiener BZÖ sieht sich in der Bundeshauptstadt mit einem Plakatverbot belegt: Ein Bescheid der zuständigen MA 46 untersagte das Aufstellen von Plakaten am Straßenrand der Stadtausfahrten. Das sei laut BZÖ ungerecht, hätten doch an selber Stelle bereits Plakate von Bundespräsident Heinz Fischer und sogar einer Unterwäschefirma gestanden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die halbnackten Mädls weniger ablenken als das Gesicht von Walter Sonnleitner", ärgerte sich selbiger - Wiener Spitzenkandidat des Bündnisses - am Mittwoch. Die Stadt weist die Vorwürfe zurück.

MA 46 untersagte die Aufstellung
Für die betroffenen 88 Flächen hatte die Orangen bereits eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer Asfinag in der Tasche. Die für Verkehrsorganisation zuständige MA 46 untersagte die Aufstellung allerdings. Die Begründung - die Werbung entlang von Höchstgeschwindigkeitsstrecken würde die Verkehrsteilnehmer ablenken - sei "fadenscheinig", so das BZÖ. Laut Behörde müssten die Plakate 100 Meter vom Fahrbahnrand aufgestellt werden. Bei den Fischer-Plakaten und der Unterwäschewerbung sei das aber nicht der Fall gewesen - die Aufsteller seien direkt am Straßenrand positioniert gewesen. Das BZÖ ortet "rote Zensur" und kündigte an, gegen "diese Vorgangsweise" rechtliche Schritte einleiten.

Die Stadt weist die Vorwürfe zurück: "Die Anschuldigungen entbehren jeglicher Grundlage. Die Kriterien für Wahlwerbung sind für alle Parteien gleich", stellte ein Sprecher des zuständigen Verkehrsstadtrats Rudolf Schicker klar. Die Bewilligung für die Standorte der Plakate sei "einzig und allein" Aufgabe der Verkehrsbehörde. Nicht bewilligte Werbeständer - egal von welcher Partei - würden bei Entdeckung entfernt werden.

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